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Neuer Bundestag: Klöckner fordert Wahlrechtsreform für mehr Gerechtigkeit!

Am 25. März 2025 konstituierte sich der neue Deutsche Bundestag in einer Sitzung, die von dem Alterspräsidenten Gregor Gysi eröffnet wurde, dem dienstältesten Abgeordneten. Die Sitzung fand in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier statt, der auf der Gästetribüne Platz nahm. Gysi betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung eines respektvollen Umgangs unter den Abgeordneten und thematisierte wichtige gesellschaftspolitische Fragen, darunter sichere Pensionen, Steuergerechtigkeit und die Gesundheitsversorgung. Auch der andauernde Krieg in der Ukraine sowie die politischen Entwicklungen unter Donald Trump wurden angesprochen. Gysi schlug zudem vor, den 8. Mai künftig als bundesweiten gesetzlichen Feiertag zu begehen. Während seiner Rede kam es jedoch zu Unruhe im Plenarsaal, insbesondere als es um Steuersätze für Weihnachtsbäume ging.

Die konstituierende Sitzung markierte auch den Beginn einer neuen Legislaturperiode, da mit der Konstituierung eines neuen Bundestages die Amtszeit der Regierung endet. Steinmeier plant, Bundeskanzler Olaf Scholz und seinem Kabinett am Nachmittag die Entlassungsurkunden zu überreichen. Bis zur Ernennung einer neuen Regierung werden die Mitglieder der aktuellen Regierung geschäftsführend im Amt bleiben.

Neues Gesicht im Bundestag

Deutlich erkennbar in der neuen Legislaturperiode ist die Ernennung von Julia Klöckner als neue Bundestagspräsidentin. Mit dieser Wahl wird Klöckner die vierte Frau in diesem Amt, das traditionell hinter dem des Bundespräsidenten angesiedelt ist. Vor ihr hatten bereits Annemarie Renger, Rita Süssmuth und Bärbel Bas das Amt inne. Klöckner, die frühere Landwirtschaftsministerin, hat bereits Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts unterbreitet. Ihr Anliegen ist es, sicherzustellen, dass alle direkt gewählten Abgeordneten ein Mandat erhalten, nachdem bei der letzten Bundestagswahl 23 Kandidatinnen und Kandidaten kein Mandat erhielten.

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In ihrer Rede forderte Klöckner eine Wahlrechtsreform mit dem Ziel, ein verständliches und gerechtes Wahlrecht zu schaffen. Sie betonte außerdem die Notwendigkeit einer "offenen Fehlerkultur", um das Vertrauen der Bürger in die Politik zurückzugewinnen. Ihr Wunsch nach Optimismus und Zuversicht in Deutschland unterstreicht die Herausforderungen, vor denen die neue Legislaturperiode steht.

Der lange Weg zum Frauenwahlrecht

Der Kontext dieser Entwicklungen wirft einen Blick auf den Fortschritt des Frauenwahlrechts in Deutschland. Das Jahr 2019 markierte den 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts, das durch die Wahl zur Nationalversammlung im Januar 1919 in Kraft trat. Frauen haben seither das Recht, an Parlamentswahlen sowohl als Wählerinnen als auch als Kandidatinnen teilzunehmen. Historisch betrachtet bleibt der Kampf um Gleichberechtigung und die Repräsentation von Frauen in der Politik eine zentrale Herausforderung.

Ein Rückblick auf die Zahlen zeigt, dass 300 Frauen bei den ersten Wahlen zur Nationalversammlung kandidierten, von denen 37 ein Mandat erhielten. In der jüngeren Vergangenheit sind die Anteile weiblicher Abgeordneter im Bundestag gestiegen – von etwa 10 % in den 1950er-Jahren auf mittlerweile 31 %. Dennoch bleibt die Diskussion über Quoten und die gleichmäßige Repräsentation von Frauen in der Politik aktuell. In einigen Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen wurden Paritätsgesetze verabschiedet, die eine gleichmäßige Besetzung von Wahlvorschlägen mit Frauen und Männern vorschreiben.

In diesem Rahmen wurden auch verfassungsrechtliche Herausforderungen thematisiert, da gegen das Paritätsgesetz in Brandenburg eine Beschwerde erhoben wurde. Der Bundestag und die Politikwissenschaft reflektieren weiterhin die Herausforderungen und Errungenschaften im Bereich Geschlechtergerechtheit und Repräsentation. Der Kampf um das Wahlrecht und die politische Gleichberechtigung von Frauen bleibt ein entscheidendes Thema in der deutschen Parlamentsgeschichte.

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