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Netzwerk Kinderrechte: Keine Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters, aber Forderung nach Arbeitsgruppe.

Die österreichische Regierung hat noch keine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Debatte um Strafmündigkeit und Delikte junger Menschen eingesetzt. Beim Thema Strafmündigkeit in Bezug auf das Alter gibt es in Europa unterschiedliche Regelungen. Es wurde angekündigt, dass bis Ende April ein Zwischenbericht erstellt wird, der sich mit den verschiedenen Altersgrenzen bei der Strafmündigkeit in Europa beschäftigt. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich appelliert jedoch an die Regierung, dass die Ressorts Justiz, Inneres, Familie und Jugend gemeinsam mit Experten und Expertinnen der Bundesländer Verbesserungen erarbeiten sollen.

Eine Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters auf unter 14 Jahre würde nach Ansicht des Netzwerks eine Verletzung der Kinderrechte laut UN-Kinderrechtskonvention darstellen. Stattdessen wird die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog für Unter-14-Jährige in einer gestärkten Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Es wird betont, dass auch weitere Regierungsvorhaben umgesetzt werden müssen, um sicherzustellen, dass Kinder weniger Gewalt erleben oder selbst ausüben. Dazu gehören die effektive Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Kinderarmut, zusätzliche Ressourcen für verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen ab 2024/2025, kassenfinanzierte Psychotherapie für jeden Bedürftigen und die Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete junge geflüchtete Menschen.

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich besteht aus 53 Organisationen und Institutionen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich einsetzen.

Hier ist eine Tabelle, die die unterschiedlichen Altersgrenzen bei der Strafmündigkeit in Europa zeigt:

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Land Strafmündigkeitsalter
Österreich 14 Jahre
Deutschland 14 Jahre
Schweiz 10 Jahre
Frankreich 13 Jahre
Spanien 14 Jahre
Italien 14 Jahre

Es bleibt abzuwarten, wie die österreichische Regierung auf die Forderungen des Netzwerks Kinderrechte reagieren wird und ob eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt wird, um Verbesserungen zu erarbeiten. Es ist jedoch klar, dass das Thema Strafmündigkeit von jungen Menschen weiterhin im Fokus der öffentlichen Debatte stehen wird und eine bundesweite Lösung erforderlich ist, um die Kinderrechte zu wahren.



Quelle: Netzwerk Kinderrechte / ots

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