Politik

Kurz vor Gericht: Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage angeklagt

Das politische Comeback von Sebastian Kurz wird durch einen Prozess vor dem Straflandgericht Wien eingeleitet.

Es ist ein seltener Vorgang in der Geschichte der Republik Österreich: Ein ehemaliger Bundeskanzler muss sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor Gericht verantworten. Doch genau dieser Prozess vor dem Straflandgericht Wien, bekannt als „Graues Haus“, könnte das politische Comeback von Sebastian Kurz als Kanzler spätestens im Jahr 2029 einläuten. Der Ex-Kanzler erscheint gemeinsam mit zwei weiteren Personen um 9:30 Uhr auf der Anklagebank, wobei der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft 108 Seiten umfasst. Kurz wird unter dem Punkt B aufgeführt, der sich mit seinen Aussagen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur ÖBAG befasst.

Thomas Schmid, ein Hauptbelastungszeuge, beschuldigt Kurz, bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ÖBAG aktiv involviert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Chat-Nachrichten aus dem Jahr 2017. Kurz bestreitet die Vorwürfe und strebt einen Freispruch an. Der Prozess könnte sich über mehrere Tage erstrecken, jedoch ist fraglich, ob es zu einer Verurteilung und Haftstrafe kommt, da Kurz bis heute als „unbescholten“ gilt. Kurz betrachtet den Prozess als Beginn seiner Rehabilitierung, um wieder eine weiße Weste zu haben.

Der Weg für Kurz' politisches Comeback scheint offen zu sein, obwohl er derzeit nicht plant, mit einer eigenen Liste bei den nächsten Parlamentswahlen anzutreten. Im Hinblick auf die geteilten Meinungen über seinen Nachfolger Nehammer und die Prognosen in den Umfragen für die ÖVP, könnte Kurz' Rückkehr in die Politik durchaus möglich sein. Als erfolgreicher Unternehmer und politisches Vollblut strebt Kurz danach, wieder auf der politischen Bühne zu stehen und zu gestalten. Das Schicksal von Kurz als möglicher Rückkehrer in die österreichische Politik bleibt somit abzuwarten.

https://fleischundco.at/

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"