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Krawall und Chaos: Messer-Mann aus Eritrea erneut in Dresden zugeschlagen!

In Dresden sorgt ein erneuter Messerangriff für Schlagzeilen. Khalid O., ein 29-jähriger Mann aus Eritrea, wurde nur vier Monate nach seiner Haftentlassung erneut straffällig, als er mutmaßlich einen Libyer in einem Plattenbau in Dresden-Gorbitz niederstach. Nach Informationen von m.bild.de erlitt das Opfer schwere Rückenverletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Die Ermittlungen nehmen an, dass es bei der Tat um Drogen ging. Die Polizei sperrte den Tatort weiträumig ab, während Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bekanntgab, dass gegen Khalid O. Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde.

Hintergründe der Tat

Khalid O. war erst im Juni 2024 nach vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung entlassen worden. Seine Straftaten in der Vergangenheit umfassen Angriffe auf drei Flüchtlinge in Dresden-Gorbitz. Bei einem dieser Angriffe verletzte er mit einem Messer zwei der Opfer schwer, während das dritte Opfer bei dem Versuch zu fliehen, schwer verletzt wurde. Der Vorfall ereignete sich sechs Tage nach seiner Entlassung, als er in einem Polizeirevier randalierte und später eine Bahn-Mitarbeiterin angriff.

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Probleme während der Haftzeit waren ebenfalls an der Tagesordnung. Khalid O. fiel in der JVA durch aggressives Verhalten gegenüber Personal und Mitgefangenen auf und versuchte sogar, sich unter einem Sicherheitszaun hindurchzugraben.

Abschiebung auf Eis gelegt

Die Abschiebung von Khalid O. scheint ein schier unlösbares Problem zu sein. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Schutzstatus widerrief, verhinderte eine Klage von seiner Seite die Abschiebung, da ein Urteil noch aussteht. Zudem ist er offiziell „geduldet“ und kann somit nicht in Abschiebehaft genommen werden. Ein weiteres Hindernis ist der fehlende Pass, der eine Abschiebung unmöglich macht, wie Valerie Eckl von der Landesdirektion Sachsen erklärte. Ein Asyl-Experte wies darauf hin, dass Ersatzdokumente aus Eritrea schwer zu beschaffen sind, was die Ausreise vieler Straftäter aus Eritrea und Somalia nahezu unmöglich macht.

Quelle/Referenz
m.bild.de

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