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Inklusion am Arbeitsmarkt: Politik muss endlich handeln!

Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird immer drängender und ist inzwischen ein zentrales Thema für Politik und Gesellschaft. Christina Schneyder, die Geschäftsführerin von dabei-austria, betont, dass unverbindliche Ankündigungen nicht länger ausreichen. „Menschen mit Behinderungen brauchen echte Chancen am Arbeitsmarkt, und die Politik muss diese aktiv schaffen“, so Schneyder. Das Problem ist klar: Trotz der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 bleiben viele Barrieren bestehen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen erschweren. Laut den Berichten von dabei-austria sind strukturelle Reformen und eine nachhaltige Finanzierung entscheidend, um echte Teilhabe zu ermöglichen.

Die neue Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2025-2029 wichtige Maßnahmen angekündigt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dazu zählt die Einführung regulärer Löhne für Beschäftigte in Werkstätten und der Abbau bürokratischer Hürden, um Unterstützungsleistungen leichter zugänglich zu machen. Dennoch, wie Eva Skergeth-Lopic von dabei-austria anmerkt, darf der Wille zur Inklusion nicht nur im öffentlichen Sektor bestehen. „Es fehlt der Anreiz für die Privatwirtschaft, Menschen mit Behinderungen faire Chancen zu bieten“, warnt sie. Es braucht mehr Entschlossenheit, um Inklusion nicht nur als Ziel zu deklarieren, sondern sie zur Wirklichkeit werden zu lassen.

Maßnahmen für den inklusiven Arbeitsmarkt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündete kürzlich weitreichende Maßnahmen, um inklusive Arbeitsplätze zu fördern. Eigentlich gibt es keinen Grund mehr, die Potenziale von rund 166.000 Menschen mit Behinderungen ungenutzt zu lassen. „Um das zu ändern, machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver“, so Heil in seiner Ansprache. Zukünftig sollen Arbeitgeber, die gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, sollten sie dies nicht tun. Die Gelder aus dieser Abgabe sollen dann direkt zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden.

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Zusätzlich wird die Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt. Das bedeutet, Anträge gelten künftig als genehmigt, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen darüber entscheidet. Eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung der beruflichen Integration stellt das Budget für Arbeit dar, welches eine dauerhafte Unterstützung bei Lohnkosten für Arbeitgeber bereitstellt. Dies soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen einfacher und erfolgreicher in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, wie bundesregierung.de berichtet.

Insgesamt zeigt sich, dass sowohl die gesellschaftliche als auch die politische Verantwortung für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen als unerlässlich erachtet wird. Gesetze und Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch um nachhaltige Veränderungen zu bewirken, bedarf es eines klaren politischen Willens und der Überwindung bestehender mentaler Barrieren.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
bundesregierung.de

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