FPÖ will Opposition die Anfechtung von U-Ausschüssen beim VfGH ermöglichen
Der Nationalrat hat einen Antrag der FPÖ auf eine Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse in einer Ersten Lesung behandelt. Der Antrag besagt, dass ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses künftig die Möglichkeit haben sollen, dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein U-Ausschuss-Verlangen, das vom Ausschuss genehmigt wurde, zur Überprüfung vorzulegen. Dasselbe soll für vom Nationalrat mehrheitlich beschlossene Untersuchungsausschüsse gelten. Die FPÖ begründet diesen Antrag damit, dass derzeit ein U-Ausschuss-Verlangen nicht vor den VfGH gebracht werden kann, wenn seine Zulässigkeit vom Geschäftsordnungsausschuss nicht bestritten wird. Dies könnte dazu führen, dass auch verfassungswidrige Verlangen zu Untersuchungsausschüssen führen können. Ein Beispiel dafür sei der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss, dessen Untersuchungsgegenstand laut FPÖ nicht verfassungskonform sei.
Die ÖVP, SPÖ und Grüne erkennen ebenfalls Reformbedarf in Bezug auf die Verfahrensordnung für U-Ausschüsse. Die Volkspartei und die Sozialdemokratie betonen jedoch, dass die Reformen breiter angelegt werden sollten und auch Fragen wie mögliche Live-Übertragungen von Sitzungen beinhalten sollten.
Der Antrag wurde nach der Debatte dem Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Es besteht überparteiliche Einigkeit darüber, dass es Reformbedarf bei der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse gibt. Die ÖVP hat laut FPÖ das demokratische Instrument des Untersuchungsausschusses missbraucht, indem sie einen U-Ausschuss eingesetzt hat, dessen Untersuchungsgegenstand laut FPÖ nicht verfassungskonform ist. Die FPÖ fordert daher eine Reparatur des Instruments, um zu verhindern, dass es zur „Löwinger-Bühne“ wird. Die ÖVP begrüßt den Vorschlag der FPÖ und betont, dass sie seit Jahren über Reformen der Verfahrensordnung von U-Ausschüssen spricht, um das „Renommee“ des Instruments in der Bevölkerung wiederherzustellen. Die SPÖ fordert ebenfalls Reformen und weist darauf hin, dass die Verfassungskonformität des Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses von vielen Verfassungsjuristen angezweifelt wird. Die Grüne betont, dass der FPÖ-Antrag eine interessante Frage aufwirft, ob eine Minderheit das Recht haben sollte, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses anzufechten. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass dies die Rechte einer anderen Minderheit einschränken könne.
Die Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können per Livestream verfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
Eine Tabelle mit relevanten Informationen könnte die bisherigen U-Ausschüsse und deren Untersuchungsgegenstände enthalten, um den historischen Kontext zu verdeutlichen.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz / ots