Seit der vergangenen Woche sind EU-weite Richtlinien in Kraft, die darauf abzielen, die Arbeit von Gleichbehandlungsstellen zu stärken. Diese Standards umfassen umfassende Klagerechte und zusätzliche Ressourcen für Präventivarbeit. Die Umsetzung dieser Standards liegt in der Verantwortung der nächsten Regierung, wobei Österreich zwei Jahre Zeit für die Implementierung hat. Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, betont die Relevanz dieser Maßnahmen, da jeder irgendwann von Diskriminierung betroffen sein könne.
Die GAW hat lange die Einhaltung der Klagerechte gefordert, wie sie von der EU vorgesehen sind. Nur in etwa einem Zehntel der gemeldeten Fälle kommt es zu einer Klage vor der Gleichbehandlungskommission. Klagen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bildung von Rechtsmeinungen und dienen als Leitfaden für die tägliche Beratungsarbeit. Die fehlende Handhabe gegen diskriminierende Praktiken, wenn sich Betroffene nicht an die GAW wenden, wird als Herausforderung betrachtet.
Die neuen EU-Standards sollen der GAW und der Behindertenanwaltschaft zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen. Aktuell muss die GAW aufgrund von Personalmangel rund ein Viertel aller Schulungsanfragen von Unternehmen ablehnen, obwohl Präventiv- und Sensibilisierungsarbeit zu ihren Aufgaben zählen. Die Ausweitung von Regionalbüros wird von Behindertenanwältin Christine Steger als wichtiger Schritt angesehen, um Menschen, die strukturell benachteiligt sind, die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.
Die EU-Standards sehen auch eine verstärkte Beteiligung von Gleichbehandlungsstellen an politischen und gesetzgeberischen Prozessen vor. Kritik wird laut, dass die Miteinbeziehung in Österreich nicht immer verbindlich ist. Die schwarz-grüne Bundesregierung wird von den Vertreterinnen der GAW und Behindertenanwaltschaft für die Erhöhung des Jahresbudgets der GAW gelobt. Trotz anhaltender Unterfinanzierung sind sie optimistisch hinsichtlich der Umsetzung der EU-Standards in der nächsten Legislaturperiode.