Politik

Einrichtung einer nationalen Behörde für Cybersicherheitszertifizierung beschlossen

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der österreichische Nationalrat der Einrichtung einer nationalen Behörde für Cybersicherheitszertifizierung zugestimmt hat. Diese Entscheidung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS getroffen. Lediglich die Abgeordneten der FPÖ sprachen sich gegen die neue Agentur aus, da sie Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und des Budgets der Behörde haben.

Mit dem Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG) setzt Österreich eine EU-Verordnung zur Cyber-Sicherheit (Cybersecurity Act, CSA) um, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung zu benennen. Diese Behörde wird beim Bundeskanzleramt angesiedelt sein und für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften eines Zertifizierungsschemas für Cybersecurity verantwortlich sein.

Die Einrichtung der Behörde stößt jedoch auf Kritik seitens der FPÖ. Der Abgeordnete Gerhard Deimek äußerte Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der neuen Behörde und hinterfragte die Sinnhaftigkeit einer separaten Einrichtung beim Bundeskanzleramt. Zudem blieben Fragen bezüglich der Sicherheit der von Unternehmen bereitgestellten Daten offen. Trotz dieser Kritikpunkte wurde das Gesetz jedoch mit breiter Zustimmung der anderen Parteien verabschiedet.

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Die Befürworter der Behörde betonen, dass ihre Einrichtung dazu dienen wird, EU-weit anerkannte Zertifizierungen für Bereiche auszustellen, in denen höchste Sicherheitsstandards erforderlich sind. Dies soll den IKT-Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt erleichtern und das Vertrauen in österreichische Produkte stärken. Österreich gehört somit zu den ersten EU-Mitgliedstaaten, die eine solche Behörde einführen.

Zusätzlich zur Einrichtung der Behörde wurde auch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die es den Inhabern von Mobilfunkfrequenzen ermöglicht, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Entsprechende Änderungen an den Anlagen müssen von der Behörde genehmigt werden.

Die Einrichtung einer nationalen Behörde für Cybersicherheitszertifizierung und die Steigerung der Energieeffizienz bei Mobilfunkanlagen sind wichtige Schritte zur Gewährleistung der Cybersicherheit und zur Erschließung von Effizienzpotenzialen im Bereich der Telekommunikation. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird Österreich den Anforderungen der EU in Bezug auf Cybersicherheit gerecht und kann die Sicherheit von digitalen Produkten gewährleisten.

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Quelle/Referenz
ots.at

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