Im Landkreis Stade zeichnet sich ein bemerkenswerter Trend ab: Immer mehr Ausländer streben nach der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies ist hauptsächlich auf die weitgehenden Erleichterungen zurückzuführen, die die Regierung in den letzten Monaten für den Einbürgerungsprozess eingeführt hat. Für das Jahr 2023 wird erwartet, dass zum ersten Mal über 1.000 Anträge in der Region eingereicht werden. Diese plötzliche Erhöhung der Antragszahlen stellt die Kreisverwaltung vor neue Herausforderungen, die sich durch Personalmangel bemerkbar machen. Um dem Ansturm gewachsen zu sein, wird offenbar zusätzliches Personal benötigt.
Doch was genau sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung? Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Antragsteller mehrere Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass ihre Identität und Staatsangehörigkeit eindeutig geklärt sind. Darüber hinaus spielt die Aufenthaltsdauer eine entscheidende Rolle, da sie den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen müssen. Auch eine Loyalitätserklärung, in der sich die Antragsteller zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, ist notwendig. Weitere Anforderungen sind ein gesicherter Lebensunterhalt, das Fehlen von Vorstrafen sowie ein Sprachzertifikat auf dem B1-Niveau und der Nachweis eines bestandenen Einbürgerungstests. Zudem ist ein von den Behörden anerkannter Aufenthaltstitel, zum Beispiel als Flüchtling, erforderlich.
Die Bedeutung der Mitwirkungspflichten
Eine besondere Herausforderung für die Antragsteller sind die sogenannten Mitwirkungspflichten. Diese besagen, dass Antragsteller aktiv zur Bearbeitung ihrer Anträge beitragen müssen. Laut Daniel Beneke, dem Pressesprecher des Landkreises Stade, kommt es häufig vor, dass Anträge aufgrund mangelnder Mitwirkung abgelehnt werden. Wenn Antragsteller wiederholt gebeten werden, fehlende Unterlagen nachzureichen und dies nicht tun, verletzen sie ihre rechtlichen Pflichten. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Antrag freiwillig zurückzuziehen, was für die Betroffenen kostenfrei ist und eine formelle Ablehnung vermeidet. Trotz der hohen Zahl von Anträgen werden nur wenige offiziell abgelehnt, da die meisten verantwortungsbewussten Antragsteller ihre Anliegen entsprechend nachverfolgen.
Besonders verwunderlich ist, dass die häufigsten Gründe für Ablehnungen in der mangelnden Mitarbeit der Antragsteller liegen. Dies betrifft besonders die Klärung von Identität oder Staatsangehörigkeit. Sollte ein Antragsteller in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Chancen einer Einbürgerung aus. Die Schwere der Verurteilung spielt dabei eine entscheidende Rolle. In der Regel wird eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder drei Monaten auf Bewährung als limitierende Schwelle angesehen.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens
Früher betrug die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsverfahrens etwa drei bis vier Monate. In Anbetracht der Vielzahl involvierter Stellen, wie der Polizei oder dem Verfassungsschutz, kann dieser Prozess nun jedoch erheblich länger dauern. Wichtig sind hierbei auch die Antragsteller selbst: Ohne deren aktive Mitwirkung verzögert sich die Bearbeitung. Aktuell dauert es bis zu sechs Monate, um ein Verfahren beim Landkreis Stade nach dem Eingang des Antrags abzuschließen. Problematisch ist allerdings die Phase, in der der Antrag auf den Schreibtisch eines Sachbearbeiters gelangt. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und des Personalmangels ist es nicht möglich, diese zeitnah zu bearbeiten. Dies erfordert gut geschultes Personal, wobei neue Mitarbeiter eine Einarbeitungszeit von mindestens sechs Monaten benötigen.
von www.kreiszeitung-wochenblatt.de.
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