Politik

Dreijährige Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen und mehr Rechtssicherheit bei ‚Vertragsraumordnung‘: Nationalrat beschließt zwei Verfassungsnovellen

Im Nationalrat wurden zum Auftakt der Plenarwoche zwei Verfassungsnovellen beschlossen. Eine der Novellen betrifft eine dreijährige Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen, während die andere Vertragsraumordnungen betrifft, um Gemeinden mehr Rechtssicherheit bei Flächenwidmungen zu ermöglichen. Die Abgeordneten stimmten einhellig dafür, die Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen einzuführen und den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Auflagen mit Flächenwidmungen zu verknüpfen.

Die dreijährige Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen soll sicherstellen, dass keine politische Einflussnahme auf den Verfassungsgerichtshof stattfindet. Derzeit gilt bereits eine fünfjährige Cooling-off-Phase für die VfGH-Spitze, doch nun wird auch eine analoge Bestimmung für einfache VfGH-Mitglieder geschaffen. Die Novelle umfasst auch Detailänderungen in Bezug auf Rechtsvorschriften, Mitwirkung von VfGH-Präsidenten und die Übertragung von Papierakten in elektronische Dokumente.

Die Vertragsraumordnung ermöglicht den Gemeinden, Flächenwidmungen mit vertraglichen Auflagen zu versehen. Dadurch sollen Ziele wie die Bereitstellung von Grundstücken für leistbaren Wohnraum, die Errichtung von Geh- und Radwegen, Spielplätzen und Maßnahmen zum Erhalt von Ortskernen umgesetzt werden. Die Novelle eröffnet den Ländern die Möglichkeit, entsprechende Regeln auf landesgesetzlicher Ebene zu beschließen.

Die FPÖ und NEOS waren kritisch gegenüber den Verfassungsnovellen. Sie zweifeln daran, dass die Maßnahmen zu mehr leistbarem Wohnraum führen und befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte von Grundbesitzer:innen. Die SPÖ dagegen sorgte für die nötige Zweidrittelmehrheit und betonte, dass die Novelle einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung für mehr Rechtssicherheit und neue Formen der Siedlungs- und Baupolitik für die Gemeinden darstellt.

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Parallel zur Verabschiedung der Verfassungsnovellen wurde auch eine Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Dadurch wird es den Wahlberechtigten im Bundesdienst ermöglicht, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn sie am Wahltag Telearbeit verrichten. Die Einsehbarkeit in die Wählerliste und die Bestellung von Ersatzmitgliedern für die Wahlausschüsse werden ebenfalls erleichtert.

Zudem stand im Nationalrat auch die Diskussion über die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele ("Agenda 2030") in Österreich auf der Tagesordnung. Laut dem 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele belegt Österreich einen der vorderen Plätze bei der Umsetzung der Agenda 2030. Dennoch sehen die Grünen Handlungsbedarf beim Ressourcen- und Bodenverbrauch, beim Schutz von Ökosystemen sowie beim Klimaschutz. Die ÖVP betont hingegen die Bedeutung der Ernährungssicherheit und betont die positiven Zukunftsaussichten, die der Bericht aufzeigt.

Die Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

Quelle: www.ots.at

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