ChronikPolitik

Diplomierte Pflegekräfte erhalten erweiterte Kompetenzen bei Medikamentenverordnung – Eine Neuerung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Eine neue Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes bringt diplomierten Pflegekräften in Österreich mehr Kompetenzen. Nach der Novelle dürfen sie nun auch bestimmte Medikamente verordnen. Bisher waren die erlaubten Tätigkeiten detailliert aufgelistet, aber diese Aufzählung wird nun abgeschafft. Diplomierte Pflegekräfte dürfen fortan alle Tätigkeiten ausüben, die ihrer Ausbildung entsprechen und nicht den Ärzt:innen vorbehalten sind.

Laut Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch haben diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal eine umfangreiche Ausbildung von drei Jahren absolviert. Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass sie ihre Kompetenzen bestmöglich in der Praxis einsetzen können, was den Beruf attraktiver macht. Die Novelle ermöglicht außerdem spezialisierte Ausbildungen an Fachhochschulen und Universitäten. Diese werden in Zukunft Kurse mit einem Mindestumfang von 60 ECTS anbieten können, um beispielsweise die Ausbildung in den Bereichen Anästhesie oder OP-Pflege zu vertiefen.

Die neue Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hat auch Auswirkungen auf die Verschreibung von Arzneimitteln. Diplomierte Pflegekräfte dürfen nun auch die Erstverordnung bestimmter Medikamente vornehmen. Dadurch können Patient:innen in vielen Fällen den Gang zum Arzt oder zur Ärztin sparen. Die genaue Liste der erlaubten Medikamente wird vom Gesundheitsminister per Verordnung festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass verschreibungspflichtige Medikamente, für die eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, nach wie vor den Ärzt:innen vorbehalten bleiben.

In den letzten Jahren wurden die Kompetenzen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen bereits schrittweise erweitert. Seit Mitte 2023 dürfen sie beispielsweise auch Erstbegutachtungen zur Einstufung beim Pflegegeld vornehmen und Medizinprodukte eigenständig verordnen.

https://fleischundco.at/

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes trägt dazu bei, die Pflegeausbildung weiterzuentwickeln und höhere Qualifikationsmöglichkeiten anzubieten. Das Ziel ist ein durchgängiges Weiterbildungssystem von der Pflegelehre bis zum Masterstudium, um den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu geben.

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die GuKG-Novelle den diplomierten Pflegekräften in Österreich mehr Kompetenzen bringt. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen dürfen nun auch bestimmte Medikamente verordnen. Die erlaubten Tätigkeiten werden nicht mehr einzeln aufgezählt, sondern diplomiertes Pflegepersonal kann alle ihrer Ausbildung entsprechenden Tätigkeiten ausüben, die nicht Ärzt:innen vorbehalten sind. Die Novelle ermöglicht außerdem spezialisierte Ausbildungen an Fachhochschulen und Universitäten. Es ist wichtig, dass auch in der Pflege die Möglichkeit zur Weiterbildung und Höherqualifizierung gefördert wird. Ziel ist ein durchgängiges Weiterbildungssystem von der Pflegelehre bis zum Masterstudium, um den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu geben. Laut Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch soll die Novelle den Beruf attraktiver machen und dafür sorgen, dass diplomiertes Pflegepersonal ihre Kompetenzen bestmöglich in der Praxis einsetzen kann.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"