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Beschwerden gegen ORF-Haushaltsabgabe: VfGH prüft weitere 50 Individualfälle

In einem aktuellen Artikel von www.ots.at wird berichtet, dass weitere 50 Individualbeschwerden bezüglich der ORF-Haushaltsabgabe beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht wurden. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig hat den Antrag im Namen der Beschwerdeführer gestellt, deren Finanzierung von der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, einer Tochtergesellschaft der Green Finance Group AG, übernommen wird.

Bereits am 14. Februar 2024 hatte Dr. Oliver Felfernig einen Individualantrag für 331 Antragsteller eingebracht, der sich auf die Prüfung des ORF-Beitragsgesetzes bezieht. Dieses Vorgehen wurde ebenfalls von der LVA24 finanziert.

Im ersten Schritt ist der VfGH den Argumenten der Beschwerdeführer gefolgt und hat eine direkte rechtliche Betroffenheit der Antragsteller festgestellt. Daher wurde die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von 8 Wochen Stellung zu nehmen.

Die Bundesregierung verteidigt die Haushaltsabgabe und begründet sie mit der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Eine gerätebezogene Finanzierung wäre laut der Regierung nicht mehr zeitgemäß. Die Einführung einer Bezahlschranke würde den Status des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtigen und eine Gleichstellung mit privaten Medien bedeuten.

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Neben den bereits eingereichten Beschwerden wurden nun weitere 50 Fälle dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Auch für diese Fälle übernimmt die LVA24 die Finanzierung.

Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Haushalte zahlungspflichtig, unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder das ORF-Programm konsumieren. Die Höhe des ORF-Beitrags wurde für die Jahre 2024-2026 auf monatlich 15,30 Euro festgelegt und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.

Die Weitergabe von Meldedaten an eine juristische Person des Privatrechts zur Erhebung des ORF-Beitrags stößt vielen Betroffenen weiterhin sauer auf. Viele Kunden sind verärgert, da sie trotz erfolgter Bescheidanforderung mit Zahlungsaufforderungen oder Rückstandsausweisen konfrontiert werden. Die LVA24 bietet auf ihrer Website kostenlose Musterschreiben an, damit die Kunden die ORF-Beitragsvorschreibung selbständig bekämpfen können.

Interessenten haben weiterhin die Möglichkeit, sich auf der LVA24-Website anzumelden und an der Sammelklage teilzunehmen. Sie müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Weitere Details zu dieser Sammelklage können auf www.lva24.com gefunden werden.

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