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Baden-Württemberg investiert 487 Millionen Euro in Krankenhauszukunft!

In einem kraftvollen Bekenntnis zur Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine beeindruckende Summe von 192 Millionen Euro für die Krankenhäuser im Land bereitgestellt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte nach der Ministerratssitzung in Stuttgart, dass diese Investition in moderne und patientenfreundliche Strukturen in schwierigen Zeiten von entscheidender Bedeutung ist. „Wir stehen fest an der Seite unserer Krankenhäuser“, erklärte er, und unterstrich die Notwendigkeit, die Versorgung vor Ort nachhaltig zu sichern.

Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzte, dass die bereits hochmoderne Infrastruktur der Krankenhäuser in Baden-Württemberg durch diese Mittel einen weiteren Schub erhalten wird. Ein herausragendes Beispiel ist der zentrale Neubau des Ortenau Klinikums in Achern, der die medizinische Versorgung auf ein neues Niveau heben soll. „Es ist mir ein Anliegen, unsere Krankenhäuser bestmöglich zu unterstützen“, so Lucha.

Fast eine halbe Milliarde Euro für die Gesundheitsversorgung

Der Krankenhausstrukturfonds II, der mit einem Gesamtvolumen von knapp 487 Millionen Euro ausgestattet ist, wird durch diese dritte Förderlinie nahezu ausgeschöpft. Bisher wurden bedeutende Projekte wie der Neubau des Zentralklinikums Lörrach und die Förderung der IT-Sicherheit von 13 kritischen Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Die neue Förderlinie umfasst nun acht weitere Projekte, darunter IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Umwandlung in stationäre Pflegeeinrichtungen.

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Doch Kretschmann und Lucha warnen: Um den Realitäten der Krankenhäuser gerecht zu werden, ist eine Anpassung der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund unerlässlich. „Der Bund muss mehr Mittel zur Verfügung stellen“, forderte Kretschmann im Hinblick auf bevorstehende Gespräche mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Das Krankenhauszukunftsgesetz verlängert die Laufzeit des Fonds bis Ende 2024, wobei die verbleibenden 192 Millionen Euro bis dahin verplant werden müssen.

Quelle/Referenz
baden-wuerttemberg.de

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