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EU-Staaten fordern: Umsetzung des Lieferkettengesetzes wird verschoben!

Am 26. März 2025 haben sich die EU-Staaten für eine Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen. Dieser Vorschlag zur Verschiebung stammt von der EU-Kommission und sieht vor, die Umsetzungsfristen um ein Jahr zu verlängern, sodass die neuen Regeln erst 2028 in Kraft treten sollen. Diese Entscheidung erfordert noch die Zustimmung des EU-Parlaments, welches voraussichtlich in der kommenden Woche darüber diskutieren wird. Das Lieferkettengesetz, das im letzten Jahr beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Menschenrechte weltweit zu stärken und Unternehmen für etwaige Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.

Die Forderung nach einer Verschiebung stößt in Teilen der Wirtschaft auf Zustimmung. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat die Pläne zur Verschiebung begrüßt und betont, dass eine solche Entscheidung mehr wirtschaftliche Freiheit ermöglichen könnte und die Chance bietet, die Gesetze nachzubessern. Kritiker aus der Wirtschaft befürchten jedoch, dass die bestehenden Vorgaben übertrieben sind und bürokratische Hürden aufbauen könnten, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas beeinträchtigen.

Unterschiedliche Positionen zur Umsetzung des Gesetzes

Amnesty International hat die Zustimmung des Rates der Europäischen Union zum EU-Lieferkettengesetz begrüßt, dennoch hat Deutschland sich bei der Abstimmung enthalten. Diese Enthaltung wurde von Amnesty kritisiert; die Organisation warf der Bundesregierung vor, sie würde damit ihren eigenen Koalitionsvertrag verletzen, in dem sie sich verpflichtet hatte, ein EU-Gesetz im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für wirtschaftliche und menschenrechtliche Verantwortung zu unterstützen.

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Julia Duchrow, die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, äußerte, dass das Gesetz trotz der Änderungen positive Auswirkungen auf die Menschenrechte bei Unternehmensaktivitäten weltweit haben könnte. Sie betonte jedoch, dass Deutschlands Enthaltung und die Abschwächungen im Gesetzestext die Glaubwürdigkeit einer wertegeleiteten Außenpolitik gefährden.

Hintergrund zur Menschenrechtslage

Weltweit konsumieren Menschen Produkte wie Obst, Schokolade und Kaffee häufig unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Rund 1,4 Milliarden Arbeitnehmer arbeiten global in prekären Verhältnissen; 28 Millionen Menschen sind von Zwangsarbeit und Sklaverei betroffen. In den letzten Jahren hat die COVID-19-Pandemie die Situation für arbeitende Kinder sogar verschärft. Aktuell gibt es etwa 160 Millionen arbeitende Kinder, von denen die Hälfte unter 12 Jahren ist.

In diesem Kontext unterstreicht die EU als größter Binnenmarkt ihre Verantwortung, gegen derartige Missstände vorzugehen. Deutschland, Frankreich und die Niederlande haben national Sorgfaltspflichtengesetze verabschiedet, während die EU bereits Teilbereiche reguliert hat, etwa im Bereich der Konfliktmineralien und des Holzmarktes. Die Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung, die am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, stellt eine wichtige Maßnahme dar, um menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung in Unternehmensstrukturen zu verankern.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro, Risiken in ihren Wertschöpfungsketten zu ermitteln und geeignete Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Bußgelder können bis zu 5% des Nettojahresumsatzes betragen, was die Ernsthaftigkeit der Vorschriften unterstreicht. Auch die Erstellung eines Klimaplans, der mit dem Ziel von maximal 1,5°C Abkühlung im Einklang steht, ist Teil der neuen Vorgaben.

Mit der bevorstehenden Diskussion über die Verschiebung des Lieferkettengesetzes wird erneut deutlich, dass der Spagat zwischen Unternehmensinteressen und der Wahrung von Menschenrechten in der EU weiterhin eine Herausforderung darstellt.

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Vienna, Österreich
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Weitere Quellen
amnesty.de

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