
Am 21. März 2025 stehen die Vorbereitungen für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen in vollem Gange. Jede wahlwerbende Partei hat ihre Listen mit kandidierenden Personen eingereicht, die nun offiziell verifiziert wurden und online auf wien.gv.at/wahlen eingesehen werden können. Dies bedeutet, dass Wähler neben ihrer Parteiwahl auch die Möglichkeit haben, gezielt Vorzugsstimmen für bestimmte Kandidaten abzugeben. Diese Vorzugsstimmen sind bedeutend, da sie die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb ihrer Listen beeinflussen können.
Vorzugsstimmen und deren Bedeutung
Wie bereits von wien.gv.at hervorgehoben, können bei der Gemeinderatswahl insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Eine dieser Stimmen kann für eine Person im Wahlkreis abgegeben werden, während zwei für den stadtweiten Vorschlag genutzt werden können. Bei der Bezirksvertretungswahl dürfen die Wähler einer einzelnen kandidierenden Person eine Vorzugsstimme geben. Wichtig ist, dass die Gewährung der Vorzugsstimmen nur dann gültig ist, wenn die gewählte Person zur gleichen Partei gehört, die auch gewählt wurde.
Die Vorzugsstimmen bieten Wählern die Möglichkeit, ihren Einfluss auszuüben und die Reihenfolge der Kandidierenden aktiv zu gestalten. Dies erhöht die Änderungsmöglichkeiten innerhalb der Listen und kann entscheidend für den Ausgang der Wahlen sein. Eine direkte Wahl des Wiener Bürgermeisters ist nicht möglich, da dieser von dem neu gewählten Gemeinderat bestimmt wird, was jedoch der Bedeutung und den Auswirkungen der individuellen Stimmen keinen Abbruch tut.
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