Partei

Wahlchaos in Klosterneuburg: FPÖ erhebt Anfechtung im Sprengel 28!

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) erhebt ernsthafte Vorwürfe gegen das Wahlsystem in Klosterneuburg, insbesondere im Wahlsprengel 28, der das Caritas Haus St. Leopold umfasst. Josef Pitschko, der Fraktionschef der FPÖ, informierte am 3. Februar den Bürgermeister Christoph Kaufmann über die Anfechtung der Gemeinderatswahl, die am 26. Januar 2025 stattfand. Laut Pitschko gab es einen mutmaßlich gesetzwidrigen Vorgang, bei dem die Sprengelwahlbehörde das Wahllokal verlassen hat, um die Stimmzettel in den Zimmern der Heiminsassen einzusammeln. Dies führte dazu, dass während dieser Zeit das Wahllokal nicht von der gesetzmäßig zusammengesetzten Wahlbehörde besetzt war.

Ein im Wahllokal verbliebenes Mitglied der Wahlbehörde nahm dennoch Stimmzettel entgegen, was Pitschko als Grund für eine Nichtigkeitserklärung des Wahlergebnisses im betreffenden Sprengel sieht. In seinem Schreiben an die Gemeindewahlbehörde weist er darauf hin, dass unzulässige Wahlmethoden die Authentizität der Wahlen gefährden. Der Vorfall ist sowohl in der Niederschrift der zuständigen Wahlbehörde als auch in den Dokumenten der Gemeindewahlbehörde festgehalten, was Pitschko als Beweis für die vermuteten Unregelmäßigkeiten anführt. Die Anfechtung wird ebenfalls durch zusätzliche Vermutungen gestützt, dass ähnliche Vorgangsweisen im Wahlsprengel 23, dem Pflegeheim Barmherzige Brüder, eingesetzt wurden.

Forderung nach Klärung

Die FPÖ hat bereits eine Wiederholung der Wahl im Sprengel 28 beantragt, was möglicherweise Auswirkungen auf die Verteilung der Stadtratsposten haben könnte. Bei der Gemeinderatswahl erhielten die Neos nur zwei Stimmen mehr als die FPÖ, bei knapp 50 insgesamt abgegebenen Stimmen in diesem Sprengel. Auch die Grünen forderten eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Hikmet Arslan, Landesgeschäftsführer der Grünen Niederösterreich, betonte die Notwendigkeit vollständiger Transparenz und des Schutzes der demokratischen Prinzipien. Die Stadtamtsdirektion Klosterneuburg leitet die Anfechtung nun an die Landeswahlbehörde weiter.

Kurze Werbeeinblendung

Interessanterweise gibt es in der Region mehrere Wahlanfechtungen, darunter auch aus St. Veit an der Gölsen und Blindenmarkt, die in ähnlicher Weise von Bürgerlisten eingereicht wurden. In St. Veit wird eine mögliche unzulässige Wahlwerbung untersucht, während in Blindenmarkt von einer fehlerhaften Ermittlung des Wahlergebnisses die Rede ist, wie MeinBezirk berichtet.


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Wahlen
In welchen Regionen?
Klosterneuburg, St. Veit an der Gölsen, Blindenmarkt
Genauer Ort bekannt?
Caritas Haus St. Leopold, 3400 Klosterneuburg, Österreich
Ursache
Gesetzwidrigkeiten im Wahlverfahren
Beste Referenz
noe.orf.at
Weitere Quellen
meinbezirk.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"