
Ein dramatisches Urteil hat gestern im Wiener Straflandesgericht für Aufregung gesorgt: Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein wurde wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Amtsmissbrauch zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt. Gleichzeitig wurden er und der frühere Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, was für beide Männer bedeutet, dass sie gegen das Urteil vorgehen können, wie die Kleine Zeitung berichtet.
Das Verfahren gegen Ott ist noch lange nicht abgeschlossen, da ihn die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen schwerwiegender Vorwürfe wie Amtsmissbrauch und geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs untersucht. Seit 2017 wird gegen ihn ermittelt, und die Vorwürfe sind gravierend: Es wird ihm vorgeworfen, geheime Informationen an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB weitergegeben zu haben, eine Behauptung, die Ott vehement bestreitet. Der Nationalratsabgeordnete der Volkspartei, Andreas Hanger, kommentierte die Situation und forderte mehr Klarheit: „Mit dem heutigen Urteil sind die Verfahren gegen Egisto Ott nicht abgeschlossen. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin“, so Hanger zu den jüngsten Ereignissen rund um die Vorfälle, die die Sicherheit Österreichs tangieren könnten, wie APA-OTS zitiert.
Verstrickungen und Folgen
Die Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die Integrität der FPÖ und ihres Führungspersonals. Der Schuldspruch gegen Jenewein sowie die laufenden Ermittlungen gegen Ott zeigen, dass die Probleme innerhalb der Partei tief verwurzelt sind. Hanger warnte davor, dass die Verurteilungen und die damit einhergehenden Fragen das Vertrauen in die Sicherheit Österreichs gefährden könnten. Die Ungeklärtheit ihrer Aktivitäten könnte weitreichende negative Folgen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Nationale Sicherheit haben.
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