Am 2. April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das die Vorschriften zur Haartracht für Soldaten in Österreich betrifft. Anlass für das Verfahren war die Beschwerde eines Vorarlberger Offiziers, der aufgrund seines Zopfs mit einer Strafe von 3.000 Euro belegt wurde. Der Offizier wandte sich daraufhin an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die Strafe herabsetzte und die bestehenden Regelungen hinterfragte. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem Haarerlass um eine Verordnung und nicht um einen Erlass handelt, die einer gesetzlichen Grundlage bedurft hätte, informiert Kleine Zeitung.
Die Argumentation des Verteidigungsministeriums zum Haarerlass stützte sich auf die Notwendigkeit eines „uniformen Erscheinungsbildes“ sowie der „Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und Disziplin“ innerhalb des Bundesheeres. Neben militärfachlichen Gründen, wie der Vermeidung von Arbeitsunfällen und den Anforderungen im Nahkampf, wurde auch das Ansehen des Bundesheeres bei internationalen Partnern angeführt. Der VfGH wies jedoch darauf hin, dass die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften nur für männliche Soldaten galt, nicht aber für Soldatinnen.
Regelungen zur Haartracht
Die neuen Bestimmungen, die ab sofort gelten, beinhalten, dass für Soldatinnen lediglich der Pferdeschwanz oder eine Hochsteckfrisur vorgeschrieben sind, wenn die Haare die Schulter berühren. Darüber hinaus müssen die Haare „sauber und gepflegt“ sein, während modische Frisuren erlaubt sind, sofern sie nicht besonders auffällig wirken. Haarfärbungen sind nur in natürlichen Farben zulässig. Auch die Form und Farbe von Haarspangen und Bändern muss „dezent“ gehalten werden. Damit entfallen bis auf weiteres die bisherigen Haarlänge-Vorschriften für Soldaten, was als Fortschritt in der Diskussion um Gleichbehandlung in den Streitkräften angesehen wird.
Das Verteidigungsministerium plant, das Urteil des VfGH zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu beraten. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Regelungen zur Haar- und Barttracht in vielen militärischen Institutionen, wie auch der Bundeswehr, immer wieder Thema sind. Ähnliche Regelungen bei der Bundeswehr wurden bereits seit den 1960er Jahren immer wieder überarbeitet, insbesondere nach der Zulassung weiblicher Soldaten, wie es die Wikipedia darlegt.
Kritik und gesellschaftliche Debatte
In der Vergangenheit gab es immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen, die die Zulässigkeit unterschiedlicher Regelungen für männliche und weibliche Soldaten betrafen. Beispielsweise befand der Verwaltungsgerichtshof Kassel 1996 die Untersagung eines „Lagerfeld-Zopfes“ als rechtswidrig. Der Wehrbeauftragte Henning Otte kritisierte bereits im Jahr 2026 die ausstehende Überarbeitung des Erlasses, was zeigt, wie umstritten die gesellschaftlichen und politischen Ansichten über Haarlängen bei Hoheitsträgern sind. In vielen Fällen wurden Erlassänderungen aufgrund politischer Kritik und gesellschaftlicher Entwicklungen rückgängig gemacht oder zurückgezogen, wie die Geschichte der Haarvorschriften eindringlich illustriert.




