Am Mittwoch, dem 18. Februar 2026, ereignete sich gegen 11.35 Uhr ein schwerer Skiunfall auf der Familienabfahrt am Zettersfeld. Eine 57-jährige deutsche Skifahrerin wurde dabei von einem unbekannten Skifahrer von hinten angefahren. Der Zusammenstoß führte dazu, dass beide Stürzten, wobei die Frau schwer verletzt liegen blieb. Der unbekannte Mann, der etwa 175 cm groß ist und ein Alter von etwa 50 Jahren hat, richtete sich jedoch auf, zog seine Skier an und setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die verletzte Frau zu kümmern oder seine Daten bekannt zu geben. Dies ist ein weiteres Beispiel für ein besorgniserregendes Phänomen auf den Pisten, wie in dem Bericht von rosenheim24.de hervorgehoben wird, wo seit November 2025 in Salzburg 160 Fälle von Fahrerflucht nach Skiunfällen registriert wurden.

Die Pistenrettung der Lienzer Bergbahnen war schnell zur Stelle und leistete der verletzten Frau Erste Hilfe, bevor sie mit dem Rettungshubschrauber ins BKH Lienz geflogen wurde. Die Polizeiinspektion Lienz hat mittlerweile die Suche nach Zeugen des Vorfalls aufgenommen und bittet um Hinweise. Unter der Telefonnummer 059133 7238 können mögliche Zeugen Kontakt aufnehmen.

Unfallflucht auf Skipisten

Der Vorfall am Zettersfeld ist Teil eines größeren Problems. Laut Thomas Schwaiger, dem Leiter der Alpinpolizei Salzburg, entfernt sich jeder fünfte Unfallbeteiligte nach einem Skiunfall, ohne sich um die Verletzten zu kümmern. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit zeigt dies deutlich: Ein 49-jähriger Familienvater starb nach einem Skiunfall in Zell am See, nachdem der Unfallverursacher, ein 14-jähriger Junge, zunächst von der Unfallstelle geflüchtet war, bevor seine Eltern ihn zur Polizei brachten. Schwaiger appelliert an die Zivilcourage der Skifahrer, damit solche Vorfälle gemeldet werden, um die Identifizierung von Unfallflüchtigen zu erleichtern, die oft anonym mit Helm und Brille unterwegs sind.

Auf den Pisten gibt es zwar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, jedoch sind Skifahrer gesetzlich verpflichtet, nach einem Unfall zu bleiben und Erste Hilfe zu leisten. Unfallflüchtige sehen sich strafrechtlichen Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung gegenüber, was die Dringlichkeit des Problemes unterstreicht.

Erste Hilfe am Unfallort

Im Falle eines Skiunfalls gelten bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahmen, die von der Malteser Organisation empfohlen werden. Zunächst sollte man einen Überblick über den Zustand des Unfallopfers verschaffen und feststellen, ob es ansprechbar ist. Auch die Atmung und der Puls sollten überprüft werden. Sichtbare Verletzungen und offene Wunden müssen identifiziert werden, während gleichzeitig Hilfe organisiert und andere Skifahrer auf den Vorfall aufmerksam gemacht werden sollten.

Die Rettungsmaßnahmen sollten idealerweise parallel zum Notruf eingeleitet werden. Bei besorgte um die Vitalzeichen des Opfers sollte dieses in die stabile Seitenlage gebracht werden, während bei einem Atemstillstand sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Die Situation am Zettersfeld zeigt deutlich, wie wichtig schnelles Handeln in solchen Notsituationen ist.