Die Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Österreich bleibt angespannt, auch nach vier Jahren Krieg in der Ukraine. Laut oe24.at haben ukrainische Staatsbürger in Österreich ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht bis mindestens März 2027, welches ihnen den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinischer Versorgung ermöglicht. Momentan leben in Österreich mehrere Zehntausend Ukrainer, während weltweit etwa 5,9 Millionen ukrainische Staatsbürger auf der Flucht sind.
In Wien, wo zu Beginn des Krieges im März 2022 5.495 Ukrainer in der Grundversorgung waren, liegt die aktuelle Zahl bei 10.202 unterstützen Flüchtlingen. Der Höchststand von 23.518 Personen wurde zum Jahreswechsel 2022/2023 erreicht. Darüber hinaus wurden seit Frühjahr 2022 Erstaufnahmezentren eingerichtet, die insgesamt rund 12.000 Personen versorgt haben. Im Zentrum Schlossberg gibt es nun einen Aufnahmestopp, und verbleibende Personen werden abgesiedelt.
Verteilung der Flüchtlinge in den Bundesländern
Die Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge zeigt signifikante Unterschiede in den einzelnen Bundesländern:
- Niederösterreich: Im Februar 2023 lebten 13.600 Ukrainer hier, davon 7.400 in der Grundversorgung.
- Oberösterreich: Mehr als 15.000 Geflüchtete wurden seit Kriegsbeginn versorgt, mit 8.636 aktuell gemeldeten Ukrainern.
- Salzburg: Zu Beginn des Monats Februar hielten sich 3.999 Vertriebene auf, wobei über 70% nicht in der Grundversorgung leben.
- Tirol: Die Zahl der Ukrainer in Grundversorgung sank von 3.130 (2022) auf 971 Ende 2025.
- Vorarlberg: Aktuell werden 858 Personen betreut, viele von ihnen leben privat.
- Steiermark: Rund 6.500 Personen sind in der Grundversorgung, davon etwa 5.500 aus der Ukraine.
- Kärnten: Stabile Zahl von 870 Personen in der Grundversorgung.
- Burgenland: Anfang Februar lebten hier 1.334 Vertriebene, davon 1.043 organisiert untergebracht.
In Niederösterreich sind 3.640 Ukrainern in Privatunterkünften untergebracht, während in Oberösterreich 80% der Flüchtlinge selbsterhaltungsfähig sind. In Tirol sind derzeit 50 Plätze für Vertriebene verfügbar.
Rechtsstatus und Unterstützung für Vertriebene
Die ukrainischen Flüchtlinge benötigen umfassende Informationen und Unterstützungsangebote, um sich in der neuen Heimat zurechtzufinden. Die österreichische Regierung stellt ausführliche Kommunikationsmöglichkeiten und FAQs bereit. Ein Asylantrag ist für das vorübergehende Aufenthaltsrecht nicht nötig. Der „Ausweis für Vertriebene“, der bei der Registrierung ausgestellt wird, dokuementiert den rechtlichen Status und ermöglicht zudem Zugang zu Sozialleistungen.
Anfang Mai 2025 lief die Pflichtversicherung für die Vertriebenen aus. Diese konnten nun zwischen verschiedenen Varianten zur Krankenversicherung wählen. Für die Integration stehen verschiedene Unterstützungsprogramme zur Verfügung, darunter kostenlose Deutschkurse und Informationen zu Bildungseinrichtungen.
Besonders relevant ist das neue Gesetz ab dem 1. November 2025, das es Vertriebenen ermöglicht, Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, wenn sie erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkt sind. Pro Asyl führt regelmäßige Statistiken zu Flüchtlingszahlen und Asylanträgen und bietet zusätzlichen Kontext zu den Herausforderungen, denen sich Vertriebene gegenübersehen.
In dieser kritischen Zeit ist die Unterstützung der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Koordination der Grundversorgung und die Bereitstellung von Informationen sind essentielle Schritte, um den geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben und ihre Integration in die österreichische Gesellschaft zu fördern.