Österreich

Wizz Air-Mitarbeiter klagen: Rückerstattung für unrechtmäßige Gebühren!

Gute Nachrichten für Wizz Air-Kunden in Österreich! Die Arbeiterkammer (AK) hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen und einige unzulässige Praktiken der Airline angefochten. Das Gericht erklärte insgesamt 111 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Wizz Air für rechtswidrig. Dies betrifft insbesondere die hohe Check-in-Gebühr, die seit ihrer Anhebung zuletzt 40 Euro betrug, sowie die strenge Frist von nur 12 Monaten für Geschenkgutscheine, die seither umstritten sind, wie die 5min.at berichtet.

Für alle betroffenen Konsumenten bestehen nun neue Rechte: Kunden, die seit 2019 von diesen unzulässigen Bedingungen betroffen sind, können nun Rückerstattungen beantragen. Dabei werden nicht nur die zu viel gezahlten Check-in-Gebühren erstattet, sondern auch abgelaufene Wizz-Credits, die an Kunden ohne schriftliches Einverständnis umgewandelt wurden. Benötigte Rückerstattungen können über ein spezielles Kontaktformular bei Wizz Air beantragt werden, wie die Arbeiterkammer vermeldet. Die Erstattungen und Entschädigungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2027 gültig.

Details zur Rückerstattung

Kunden mit einem aktiven Wizz Air-Account werden direkt von der Airline über die notwendigen Schritte informiert. Die Rückerstattung betrifft alle Check-in-Gebühren, die seit 2018 gezahlt wurden, und die betroffenen Kunden werden zudem neue Gutscheincodes für abgelaufene Wizz-Gutscheine im Wert von fünf Jahren ab Neuausstellung erhalten. Für abgelaufene Wizz-Credits haben Kunden die Wahl zwischen einer Auszahlung oder einer Gutschrift, ebenfalls gültig für fünf Jahre ab Neuausstellung. Diese Entwicklung stellt einen bedeutenden Sieg für Konsumentenrechte dar und zwingt Wizz Air, seine unzulässigen Praktiken zu überdenken und zu reformieren.

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Details zur Meldung
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Österreich
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Österreich
Ursache
unzulässige Klauseln
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
ooe.arbeiterkammer.at

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