Am Wiener Landesgericht wurden am 20. Februar 2026 die ersten beiden nicht rechtskräftigen Schuldsprüche im Verfahren gegen die frühere Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ verkündet. Dies berichtet vienna.at. Zwei frühere Aktivistinnen erhielten Geldstrafen, während vier andere Angeklagte eine Diversion in Form einer Geldbuße annehmen konnten. Die Vorwürfe gründen sich auf Farbproteste, die in den Jahren 2023 und 2024 an verschiedenen Orten, darunter der Flughafen Wien-Schwechat und das Bundeskanzleramt, stattfanden.

Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass das Motiv der Proteste rechtlich unerheblich sei und dass das Versammlungsrecht keine Eingriffe in das Eigentum Dritter decke. Verteidiger hingegen forderten, die Beweggründe der Angeklagten als Milderungsgründe zu berücksichtigen. Unter den Angeklagten befand sich ein 67-jähriger Pensionist, der beschuldigt wird, während eines Farbprotests am Landhaus St. Pölten einen abbaubaren Farbstoff in ein Wasserbecken eingebracht zu haben. Zusätzlich ist eine frühere Rädelsführerin unter Anklage, die im April 2023 das Bundeskanzleramt mit Farbe besprüht haben soll.

Details zu den Protestaktionen

Im Fall des Farbprotests in St. Pölten gab es unterschiedliche Angaben zur Absprache zwischen den Beschuldigten und zur gleichzeitigen Durchführung der Aktionen. Die jüngsten Angeklagten, eine 20-Jährige und drei 26-Jährige, die im Juli 2024 an Farb- und Klebeaktionen am Flughafen Wien beteiligt waren, bekannten sich schuldig und bedauerten die negativen Folgen für die Urlauber. Die Kosten für die Entfernung der Farb- und Klebereste wurden bereits beglichen.

Im Verfahren sind insgesamt 47 ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“ angeklagt, die bis zur Auflösung im Sommer 2024 gegen die Klimapolitik protestierten, vor allem durch Blockaden und Farbschüttaktionen. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, während vor dem Gericht eine Kundgebung von Unterstützern stattfand.

Teilung der Bewegung und neue Aktionen

Die Klimaschutzbewegung hat sich in zwei Gruppen aufgeteilt: die „Neue Generation“ und das „Widerstands-Kollektiv“. Diese Teilung wurde am Mittwochabend bekannt gegeben, wobei beide Gruppen weiterhin aktiv an der Klimagerechtigkeitsbewegung teilnehmen. Die „Neue Generation“ plant, ihren Fokus auf den Kampf gegen Faschismus und den Erhalt der Demokratie auszuweiten.

Aktivistin Lina Eichler betonte, dass es bereits Handlungsbedarf gibt und dass die kommenden Proteste nicht warten können. Geplant ist ein „Parlament der Menschen“, um politische Aufmerksamkeit zu schaffen und Lösungen zu erarbeiten. Das erste Treffen soll im Mai in einem großen Kuppelzelt vor dem Bundestag stattfinden. Zukünftige lokale Versammlungen in ganz Deutschland sind ebenfalls vorgesehen.

Ziviler Ungehorsam im Fokus

Der zivile Ungehorsam, eine Protestform, die von Klimaaktivisten häufig als gerechtfertigt angesehen wird, wird von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert. Während einige den Bruch geltender Gesetze als problematisch erachten, argumentieren andere, dass ziviler Ungehorsam ein legitimiertes Mittel sei, um auf wichtige Themen aufmerksam zu machen, wie es auch in der Geschichte der Friedensbewegung der Fall war, die in den 1980er Jahren ähnliche Methoden anwendete. In diesem Zusammenhang definiert die Bundeszentrale für politische Bildung den zivilen Ungehorsam als Akt der Verweigerung, der bei Diktaturen oft die einzige Form des Protests darstellt.

Die Aktionen der „Letzten Generation“ beinhalten bewusste Gesetzesbrüche, Gewaltlosigkeit und die Akzeptanz der rechtlichen Folgen. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Protestformen nicht die beabsichtigte gesellschaftliche Wirkung erzielen und gegen die Prinzipien des konstitutionellen zivilen Ungehorsams verstoßen könnten, was zu einem Mangel an öffentlicher Debatte über die Legitimationsprobleme des zivilen Ungehorsams führt. Diese.[taz.de] und [bpb.de] zeigen auf, wie die Diskussion um diese Protestform emotionalisiert und polarisiert ist.