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In der 12. Sitzung des Wiener Gemeinderats, die am 26. März 2026 stattfand, wurden wichtige Entscheidungen zur Förderung der Wiener Ordensspitäler für die Jahre 2025 und 2026 getroffen. Wie presse.wien.gv.at berichtet, wurde die Finanzierung der Ordensspitäler einstimmig angenommen, nachdem zunächst Kürzungen im Raum standen. GRin Mag. Barbara Huemer von den GRÜNEN äußerte ihre Zustimmung zu dieser Entscheidung und forderte rasche Lösungen für die unsichere Finanzierung, insbesondere für das Anton-Proksch-Institut, das auf die Unterstützung angewiesen ist.

Die Situation der Suchtkrankenversorgung bleibt jedoch angespannt. Die Belegschaft des Anton-Proksch-Instituts hat mit einem Offenen Brief auf die unklare Finanzierung hingewiesen. Zudem führen die Kürzungen der Sozialversicherung zu verkürzten Therapien und längeren Wartezeiten auf Therapieplätze. Huemer appellierte an die Gesundheitsträger, um zeitnahe Verhandlungen zur Klärung der finanziellen Unterstützung zu führen.

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Initiativen von den Gemeinderatsmitgliedern

Während der Sitzung brachte GRin Angela Schütz, MA (FPÖ), zwei Anträge ein, die sich auf die Unterstützung pflegender Angehöriger und die Regelung für Behindertenparkplätze konzentrierten. Der erste Antrag fordert die Anerkennung einer Pflegeleistung für Angehörige anstelle der Mindestsicherung. Der zweite Antrag zielt darauf ab, das Fahrzeugkennzeichen als Parkberechtigung für Behindertenparkplätze nutzen zu können. Beide Anträge fanden jedoch nicht die notwendige Mehrheit.

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Zusätzlich brachte GRin Mag. Stefanie Vasold (SPÖ) einen Antrag zur Änderung des Systems für Behindertenparkplätze ein, der sich an den Bundesminister richtete. Während der Abstimmung wurde der Antrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung für Behindertenparkplätze von SPÖ, NEOS und den Grünen mehrheitlich angenommen. Der Antrag der Grünen zur Versorgung bei Alkoholkrankheit wurde in den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Hintergrund und Kontext zur Gesundheitsversorgung

Die Sicherung der Gesundheitsversorgung stellt eine wesentliche öffentliche Aufgabe in Österreich dar. Um den zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitssystem zu begegnen, gibt es bundesweite und regionale Planungsinstrumente. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) dient als gemeinsamer Rahmen, der vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung verabschiedet wird. Dabei tanzt der ÖSG auf mehreren Ebenen, denn er enthält Planungsaussagen für die ambulante und akutstationäre Versorgung sowie für die Rehabilitation, um die Versorgungsstandards in Österreich einheitlich zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für alle Bürger gut erreichbar zu gestalten. Informationen über die Planungstools und regionale Gliederungen sind auf der Webseite des Sozialministeriums verfügbar.

Der ÖSG wurde zuletzt am 15. Dezember 2023 beschlossen und bezieht sich auf Planungen bis 2030. Die kontinuierliche Entwicklung und Anpassung an internationale Standards soll eine patientenzentrierte, integrierte Versorgung fördern und damit der sich ständig wandelnden Gesundheitslandschaft gerecht werden.