Wiener Frau klagt: Ist Social Egg Freezing verfassungswidrig?

Verfassungsgerichtshof in Wien, Österreich - In Österreich steht die rechtliche Regelung zum Einfrieren von Eizellen auf der Kippe. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird am 13. Juni 2025 in Wien eine entscheidende öffentliche Verhandlung zum Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) durchführen. Der Hintergrund dieser Verhandlung ist das bestehende gesetzliche Verbot des sogenannten „Social Egg Freezing“, das alleinstehenden Frauen den Zugang zu diesen Möglichkeiten verweigert, es sei denn, sie haben medizinische Gründe.
Aktuell dürfen Frauen in Österreich Eizellen nur aus medizinischen Gründen einfrieren, etwa wenn sie von Krankheiten wie Endometriose betroffen sind oder sich einer Chemotherapie unterziehen müssen. Frauen in Beziehungen können ebenfalls nur dann Eizellen einfrieren lassen, wenn es sich um eine medizinische Indikation handelt. Vorsorgegründe, wie späte Kinderwünsche oder berufliche Lebensplanung, reichen nicht aus. Eine Antragstellerin, die gesund ist und aktuell keinen Kinderwunsch hat, hat den VfGH angerufen, um gegen diese Regelung vorzugehen.
Die Klägerin und ihre Argumente
Die Frau aus Wien sieht ihre Grundrechte verletzt und fordert die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Sie argumentiert, dass das Verbot gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK) verstoße und ihre Chancen auf eine spätere Schwangerschaft erheblich verringere. Ihr Antrag richtete sich gegen § 2b Abs. 1 FMedG, der die Entnahme und Aufbewahrung von Eizellen nur bei ernsthafter Gefahr für eine Schwangerschaft erlaubt.
Die Antragstellerin betont, dass sie plant, in der Zukunft Kinder zu bekommen und deshalb Eizellen entnehmen und einfrieren lassen möchte. Durch die derzeitige Gesetzeslage sieht sie jedoch keine Möglichkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Chancen auf eine Schwangerschaft zu verbessern. Sie kritisiert, dass unklar sei, welches öffentliche Interesse der Gesetzgeber mit diesem Verbot verfolgt.
Öffentliche Verhandlung und Erwartungen
Die Verhandlung am 13. Juni 2025 soll um 09:30 Uhr stattfinden und ist öffentlich. Interessierte Zuhörer müssen sich bis zum 6. Juni 2025 um 12:00 Uhr anmelden, ebenso wie Medienvertreter, die sich akkreditieren müssen. Der VfGH hat bereits angekündigt, dass spannende Argumente zu erwarten sind. Die Entscheidung könnte einige Tage oder Wochen nach der Verhandlung bekannt gegeben werden, was in der Diskussion um die Rechte alleinstehender Frauen und ihre Möglichkeiten der Familienplanung große Relevanz hat.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Debatte rund um das Fortpflanzungsmedizingesetz werfen essentielle Fragen zur Selbstbestimmung und zur Gleichstellung von Frauen auf. Eine gesellschaftliche Diskussion über die Rolle des Staates in die reproductive Selbstbestimmung ist dringend erforderlich.
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Ort | Verfassungsgerichtshof in Wien, Österreich |
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