Am Dienstag, dem 17. März 2026, wurden im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen beim Wiener Derby zwischen Rapid und Austria am 22. September 2024 bedeutende Fortschritte erzielt. Insgesamt fünf weitere Verfahren gegen Platzstürmer wurden diversionell erledigt. Damit sind bereits 13 von ursprünglich 22 angeklagten Männern von der Verantwortung für ihre Taten entlastet worden. Am Montag hatten bereits acht Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin ebenfalls eine diversionelle Lösung gefunden, wie laola1.at berichtet.

Die betroffenen Angeklagten waren vor diesem Vorfall unbescholten und übernahmen freiwillig die Verantwortung für ihr Verhalten. Sie müssen neben einer Verfahrenskostenentschädigung von je 150 Euro auch 50 Euro als symbolische Schadensgutmachung an SK Rapid sowie an einen verletzten Polizisten zahlen. Zudem sehen sie sich einem österreichweiten Stadionverbot von zwei Jahren ausgesetzt, welches für alle Spiele der ersten und zweiten Bundesliga, den ÖFB-Cup sowie internationale Begegnungen gilt.

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Persönliche Einblicke der Angeklagten

Ein 45-jähriger Angeklagter sprach offen über seine Situation. Er gestand, dass seine Frau und seine Arbeitskollegen von seiner Beteiligung an den Ausschreitungen erfahren hatten und äußerte, dass ihm dies sehr peinlich sei. Eine Vielzahl der Angeklagten berichtete, am Tag des Vorfalls stark alkoholisiert gewesen zu sein. Ein 21-jähriger Austrianer verkündete, seit diesem Vorfall keinen Alkohol mehr zu konsumieren, was zeigt, wie tief dieser Vorfall die Beteiligten persönlich getroffen hat.

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Ein weiterer Beispiel ist ein 30-jähriger Familienvater mit fünf Vorstrafen, der sich nun freiwillig einem Anti-Gewalt-Training unterzieht. Dagegen erhielt ein 34-jähriger Rapidler, der ebenfalls stark betrunken war, eine Diversion für ein Verfahren wegen Nötigung und Körperverletzung, das 2023 eingestellt wurde.

Verfahren und ungeklärte Details

Ein 45-jähriger Angeklagter, der sich nicht schuldig bekannte, argumentierte, es handle sich um eine Verwechslung, da er versuchte, das Stadion gefahrlos zu verlassen. Videoaufnahmen aus dem Allianz Stadion zeigen zum Teil die Geschehnisse, wobei Analysen der Bilder kein eindeutiges Ergebnis lieferten. Der Angeklagte hält einen Doppelgänger für die Erklärung seiner Identität und hat die Anhörung eines entlastenden Zeugen beantragt. Dieses Verfahren wird am 25. März fortgesetzt, und die Hauptverhandlung mit den verbleibenden acht Angeklagten findet am Donnerstag statt, wo zunächst Videomaterial gesichtet und dann Zeugen gehört werden.

Die fortgesetzten Verhandlungen verdeutlichen die Komplexität der Ereignisse und die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten, die in den kommenden Tagen weiter beleuchtet werden sollen, wie auch von steiermark.orf.at ergänzt wird.