
Am 4. April 2025 hat die Stadt Wien einen bedeutenden Schritt zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit unternommen. Im Rahmen einer Sonderaktion von Wiener Wohnen, die am 1. Juli 2024 gestartet wurde, konnten bereits rund 1.000 Menschen mit auslaufenden Mietverträgen in unbefristete Gemeindewohnungen übersiedeln. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Sicherheit und Stabilität für Personen zu schaffen, die aus dem privaten Wohnsektor herausgedrängt werden.
Die Aktion bietet unbefristete Mietverträge für 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen, die ohne Kaution oder Eigenmittel vergeben werden. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da nur 44 Prozent der neuen Mietverträge in Wien unbefristet sind. Bis zum Anmeldeschluss am 28. Februar 2025 haben Interessierte die Möglichkeit, sich für diese Wohnungen zu bewerben. Die Teilnahmeberechtigung ist an verschiedene Kriterien gebunden, wie das Mindestalter von 18 Jahren, zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien und ähnliches.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Sonderaktion setzt voraus, dass die Antragssteller mit einem auslaufenden Mietvertrag innerhalb der nächsten sechs Monate konfrontiert sind. Zu den Kriterien gehören auch Einkommenshöchstgrenzen. Darüber hinaus wird ab dem 1. Mai 2025 ein erleichterter Zugang zu Gemeindewohnungen eingeführt, bei dem zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien unabhängig von der Zahl der Adressen gefordert werden. Dazu kommt eine neue Vergabekategorie für Haushalte, die unter der Teuerung leiden, verbunden mit der Voraussetzung eines positiven Bescheids zur Wohnbeihilfe Neu oder Mietbeihilfe.
Langfristige Perspektiven
Um die Wohnsituation der Menschen in Wien langfristig zu verbessern, wird ab 2026 ein zentrales Wiener Wohn-Ticket eingeführt. Dieses Ticket wird sowohl für Gemeindewohnungen als auch für geförderte Wohnungen gelten. Ein flexibles Punktesystem soll dabei die individuellen Lebenssituationen der Antragsteller stärker berücksichtigen und so faire Chancen auf Wohnraum bieten. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass der Wien-Bonus für Langzeit-Wiener*innen bleiben wird, was zusätzlich Anreize schafft, in der Stadt zu leben.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sind weitere Vorschriften zu beachten, um in sozialen Wohnbauprogrammen berücksichtigt zu werden. Bei Scheidungsvergleichen oder Delogierungen müssen Antragsstellende beispielsweise nachweisen, dass ihr Lebensmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren in Wien ist und dass sie in den letzten zwei Jahren durchgehend in der Stadt hauptgemeldet waren.Wiener Wohnen schildert die detaillierten Anforderungen, die in solchen Fällen erfüllt sein müssen.
Diese Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um den Herausforderungen einer zunehmend angespannten Wohnungssituation in Wien zu begegnen. Der Bedarf an sicheren, langfristigen Mietverhältnissen steigt stetig, und Programme wie dieses bieten Hoffnung und Unterstützung für viele Wiener*innen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in der Wohnraumsituation in Wien sind unter Volkshilfe Wien zu finden.
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