Am 19. Juli 2025 äußerten sich Ingrid Korosec, die Gesundheitssprecherin der Wiener Volkspartei, und Michael Gorlitzer, der Vorsitzende des Stadtrechnungshofausschusses, zur aktuelle Situation im Wiener Rettungswesen, basierend auf der Follow-up-Prüfung des Rechnungshofs. In ihrer Stellungnahme betonten sie, dass die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs ein erster, aber unzureichender Schritt sei und forderten weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Systems.

Eine zentrale Leitstelle zur Koordination aller städtischen und privaten Rettungsdienste wurde als dringend erforderlich bewertet. Es besteht ein großes Interesse an einer vollständigen Integration privater Rettungsdienste in das Einsatzleitsystem der Berufsrettung. Die vollständige Anbindung an dieses System sowie die Entwicklung eines einheitlichen Qualitätsmanagements wurden als grundlegend für die weitere Reform des Rettungswesens angesehen. Auch die Durchführung einer detaillierten Bedarfs- und Personalanalyse zeigt Fortschritte, ist aber nur ein erster Schritt in Richtung eines modernisierten Rettungssystems.

Umsetzung der Empfehlungen

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht „Rettungswesen in Wien; Follow-up-Überprüfung“ veröffentlicht, dass von insgesamt 14 Empfehlungen aus dem Bericht von 2020, 9 vollständig und 5 teilweise umgesetzt wurden. Dazu gehört unter anderem die Vereinbarung der Berufsrettung Wien mit privaten Rettungsdiensten zur Anbindung an das Einsatzleitsystem. Diese privaten Dienste verpflichteten sich, einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, um die Abwicklung von Rettungseinsätzen und Notrufen zu verbessern.

Ein Konzept für eine zentrale, integrierte Leitstelle wird seit 2017 geplant. Allerdings wurde die Umsetzung durch die COVID-19-Pandemie verzögert. Derzeit befindet sich die IT-Unterstützung für das integrierte Leitstellensystem im Aufbau. Die Stadt Wien hat zudem eine Hilfsfrist für Notrufe definiert: 90 Prozent der Einsätze sollen in 14 Minuten erreicht werden, während für spezielle Situationen eine Hilfsfrist von bis zu 30 Minuten gilt.

Handlungsbedarf und Ausbildungsreformen

Zusätzlich zum Einsatzleitungs- und Qualitätsmanagementsystem wird auch eine Reform des Sanitätergesetzes gefordert. Der BVRD.at hat die Notwendigkeit eines „Maximal-Kompromiss“ betont, um die Ausbildungsdauer zu erhöhen und Inhalte zu verbessern, um ein professionelles Berufsbild für Sanitäter:innen zu etablieren. Aktuell gibt es fünf unterschiedliche Ausbildungsstufen, was zu Unzufriedenheit unter Sanitäter:innen führt, da viele den Beruf frustriert verlassen.

Die ÖVP bekennt sich zur Reform des Sanitätergesetzes, das darauf abzielt, die Attraktivität des Berufsbildes zu erhöhen. Dabei soll auch der Zugang zur höchsten Ausbildungsstufe ohne Matura über berufliche Qualifikation möglich sein. Die SPÖ sieht die Reform als herausfordernd an und fordert eine ganzheitliche Betrachtung der Versorgungskosten. Die NEOS unterstützen die Reform, um einen qualifizierten Gesundheitsberuf zu etablieren und die Kompetenzen der Sanitäter:innen zu erweitern.

Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Zeitrahmen zur Umsetzung dieser umfassenden Reformen. Während die Grünen eine Machbarkeit innerhalb eines Jahres anstreben, fordern andere Akteure mehr Zeit für notwendige Verhandlungen. Ziel aller Beteiligten bleibt die Professionalisierung des Berufsbildes, welche klare Verantwortlichkeiten und effizientere Strukturen schaffen soll.

Insgesamt ist die Verantwortung klar: Das Wiener Rettungswesen benötigt dringend einen umfassenden Reformansatz, um den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Korosec und Gorlitzer betonen den Anspruch der Wienerinnen und Wiener auf ein modernes, verlässliches und gut organisiertes Rettungs- und Gesundheitssystem, das nicht nur auf dem Papier existiert, sondern realisiert wird.


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