Am 8. Jänner 2026 tagte der Gemeinderatsausschuss für Petitionen im Wiener Rathaus. Auf der Tagesordnung stand die Petition „JA, zur Flächenumwidmung und Erhalt des beliebten Buschenschanks ‚Dreh & Drink‘ am Bisamberg“. Der Initiator Harald Kosobud präsentierte die Argumente für seine Eingabe. Diese Petition thematisiert die Diskrepanz zwischen der Buschenschankverordnung, den bestehenden Flächenwidmungen und dem Naturschutzgesetz.
Konkret gefordert wird eine Änderung der Flächenwidmung für das Areal am Bisamberg, um eine legale Nutzung als Buschenschank inklusive der notwendigen Infrastruktur wie Küche und sanitäre Anlagen zu ermöglichen. Kosobud hob hervor, dass der Betrieb des Buschenschanks für Wanderer, Radfahrer, Familien und Ausflügler von großer Bedeutung ist. Er strebt eine „gemeinsame, sinnvolle Lösung“ für alle Betroffenen an, um den Erhalt des beliebten Standortes zu sichern.
Petitionen in Wien und deren Bedeutung
Michael Svec, der betroffene Landwirt und Betreiber des Buschenschanks, ergänzte, dass die Petition auch weitere kleinere Buschenschanken am Bisamberg umfasst. Die Empfehlungen des Ausschusses werden in der nächsten nicht öffentlichen Sitzung beschlossen und den Einbringern schriftlich mitgeteilt. Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses ist für den 27. Februar 2026 um 14:00 Uhr im Rathaus geplant.
Der Petitionsausschuss, welcher seit 2013 besteht, setzt sich aus Gemeinderät*innen aller im Wiener Gemeinderat vertretenen Fraktionen zusammen. Wiener*innen ab 16 Jahren haben die Möglichkeit, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anliegen an den Petitionsausschuss heranzutragen, die ab 500 Unterstützern behandelt werden. Alle bisherigen Petitionen sind unter www.petitionen.wien.gv.at abrufbar.
Petitionslandschaft in Deutschland
<pParallel zu den Entwicklungen in Wien wurde ein gemeinsames Petitionsportal von Bund und Ländern etabliert, das seit Mitte April verfügbar ist. Dieses Portal soll mehr Übersichtlichkeit und einen einfacheren Zugang für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, wie das-parlament.de berichtet. Jährlich erreichen rund 15.000 Petitionen den Deutschen Bundestag, welche vom Petitionsausschuss sorgfältig geprüft werden. Petitionen mit mehr als 50.000 Unterstützern innerhalb von vier Wochen werden in öffentlicher Sitzung behandelt, und die Petent*innen sind eingeladen, ihre Anliegen vorzustellen.
Das Verfahren in Deutschland sieht zudem vor, dass der Petitionsausschuss in besonderen Fällen Ortstermine durchführt, um Anliegen direkt vor Ort zu prüfen, was die Bürgerbeteiligung weiter stärkt. Beispielhafte Ortstermine dieses Jahres umfassten wichtige Infrastrukturprojekte wie das US-Gefahrstofflager in Germersheim und die Rahmedetalbrücke auf der A45 bei Lüdenscheid.
Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch durch Prozesse der Anhörung gefördert, wie in den Verfahren gemäß der Aarhus-Konvention beschrieben. Hierbei werden Pläne zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt, Einwendungen können erhoben und gegebenenfalls Anpassungen an den Plänen vorgenommen werden. Diese Transparenz in Planungsverfahren ermöglicht es den Bürger*innen, aktiv in Entscheidungen einbezogen zu werden, was durch aarhus-konvention.de weiter thematisiert wird.