In Wien wird das Jugendschutzgesetz überarbeitet, um Minderjährige vor der Gefährdung durch Nikotin- und Glücksspielprodukte besser zu schützen. Eine geplante Novelle, die im April 2025 vom Wiener Landtag beschlossen werden soll, sieht vor, Jugendliche als Testkäufer für solche Produkte einzusetzen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und keine gefährdenden Produkte an Personen unter 18 Jahren ausgeben, wie heute.at berichtet.
Die Gesetzesnovelle wird durch mehrere Anforderungen an Testkäufer begleitet. Eltern müssen ausdrücklich zustimmen, und die Jugendlichen müssen vor ihrem Einsatz geschult werden und während der Testkäufe von einem Erwachsenen begleitet werden. Gekaufte Produkte dürfen sie nicht behalten und müssen unmittelbar nach dem Erwerb an ihre Begleitperson übergeben werden. Dies soll die Fahrer des Gesetzes stärken und sicherstellen, dass der Jugendschutz effektiv umgesetzt wird. Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, um den Suchtgefahren von Glücksspiel und Nikotinprodukten entgegenzuwirken. Zukünftig werden alle Nikotinprodukte, einschließlich Nikotinbeuteln, klar unter das Jugendschutzgesetz fallen, wie meinbezirk.at anmerkt.
Diese bedeutende Gesetzesänderung soll nicht nur die Transparenz im Testkaufprozess erhöhen, sondern auch eine Bewusstseinsbildung für das Verkaufspersonal von Tabak- und Glücksspielprodukten fördern. Der Schutz von Jugendlichen steht hierbei im Vordergrund, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden in einer Stadt zu garantieren, in der Nikotinprodukte weit verbreitet sind und einfach zugänglich bleiben.