Die Wiener Landesregierung hat am 26. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (WKJHG 2013) vorgestellt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Wien weiter zu fördern und zu stärken. Der aktuelle Entwurf und die dazugehörigen Erläuterungen sind auf der offiziellen Website der Stadt Wien abrufbar: www.wien.gv.at. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, den Gesetzentwurf in den magistratischen Bezirksämtern einzusehen.

Die Einsichtnahme ist vom 26. Jänner 2026 bis zum 20. Februar 2026 während der regulären Öffnungszeiten der Bezirksämter möglich. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf können sowohl per E-Mail an gr@ma11.wien.gv.at als auch schriftlich bei den Bezirksämtern abgegeben werden. Dies bietet Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, ihre Meinungen und Vorschläge zu diesem wichtigen Thema zu äußern.

Hintergrundinformation zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz ist darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und sie vor Gewalt zu schützen. Gemäß § 1 KJH-G sind Eltern und betreuende Personen dafür verantwortlich, diese Förderung sicherzustellen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Erziehungskraft der Familien zu stärken und die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu entfalten.

Die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, wobei die Grundsätze der Kinderrechtskonvention berücksichtigt werden. Ein zentrales Anliegen ist die Hilfe zur Erziehung, die notwendig ist, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wird. Dies wird in den folgenden Paragraphen des KJH-G detailliert behandelt, die die Voraussetzungen und Arten von Unterstützungsleistungen definieren.

Vielseitige Stellungnahmen zur Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) hat in den letzten Monaten mehrere Stellungnahmen zu unterschiedlichen Aspekten der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Beispielsweise veröffentlichte die kija am 19. Januar 2026 ein Positionspapier über „child friendly budgeting“, das einen besonderen Fokus auf die finanziellen Belange junger Menschen legt. Auch vorhergehende Stellungnahmen wie zur Einführung eines Kopftuchverbots oder zum Schutz von Kindern in sozialpädagogischen Einrichtungen zeigen die breite Palette an Themen, die die kija anspricht. Diese Dokumente können auf der Website www.kija.at eingesehen werden.

Die anhaltende Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen ist essenziell, um den gesetzlichen Rahmen so zu gestalten, dass er den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht wird. Daher wird die Einsichtnahme und die Möglichkeit für Stellungnahmen zu dem neuen Gesetzentwurf als wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenden und effektiven Kinder- und Jugendhilfe gewertet.