Wien, die Landeshauptstadt Österreichs, zieht die Schrauben an, wenn es um den Jugendschutz geht! Ab 2025 wird es eine Gesetzesnovelle geben, die es der Sucht- und Drogenkoordination erlaubt, testen zu können, ob gefährliche Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Dies wurde von Christoph Wiederkehr (NEOS) angekündigt, der den Entwurf im Wiener Landtag im April 2025 zur Abstimmung bringen möchte. Um die Testkäufe zu ermöglichen, werden Jugendliche als sogenannte "Testkäufer" eingesetzt, die von einem Erwachsenen begleitet werden müssen und dafür eigens geschult werden.
Wiederkehr stellte klar, dass die Testkäufer im Rahmen dieses Programms nichts behalten dürfen; die Artikel müssen direkt an die Begleitperson übergeben werden. Dies ist Teil einer umfassenden Reform des Jugendschutzgesetzes, um beispielsweise auch Nikotinbeutel klar unter das Verbot für Jugendliche zu stellen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Tatsache, dass das Glücksspielverbot nun nicht nur für Spielautomaten, sondern auch für andere Formen des Glücksspiels gilt. Das Gesetz zielt darauf ab, Jugendliche besser vor den Gefahren von Suchtverhalten zu schützen. Wie wien.ORF.at berichtete, betont Wiederkehr die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Gesundheit der Jugend in Wien.
Gesetzesnovelle als Präventionsmaßnahme
Diese Maßnahmen kommen nicht von ungefähr. Die Stadt Wien erkennt den dringenden Bedarf, ihre Jugendlichen vor den Gefahren von Glücksspiel und nikotinhaltigen Produkten zu schützen. Künftig wird es klare Regelungen geben, die sicherstellen, dass junge Menschen nicht in gefährliche Verhaltensweisen gedrängt werden. Die Gesetzesnovelle wird auch sicherstellen, dass die Verantwortung dafür bei den Eltern liegt, da diese ihre Zustimmung zu den Testkäufen geben müssen, wie in der Ankündigung von vienna.at vermerkt ist.
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