Wien verbessert Wohnbeihilfe: Starke Entlastung für Familien und Alleinerziehende!

Heiligenstädter Straße 31, 1190 Wien, Österreich - Am 27. März 2025 fand die 39. Sitzung des Wiener Landtags statt, bei der ein wesentlicher Entwurf zur Änderung des Wiener Wohnbeihilfegesetzes (WrWbG) beschlossen wurde. LAbg. Georg Prack von den GRÜNEN betonte, dass wichtige Kritikpunkte aus der ersten Novelle adressiert wurden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Wohnbeihilfe gegen die steigende Inflation abzusichern und insbesondere Haushalte mit Personen mit Behinderungen stärker zu entlasten.

Ein bedeutendes Merkmal des Gesetzes sind die Verbesserungen für Alleinerziehende, die nun monatlich bis zu 320 Euro erhalten können. Selbstständige Alleinerziehende haben ebenfalls die Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen. Die Höhe der Wohnbeihilfe wurde auf bis zu 247 Euro pro Monat angehoben, was eine wichtige finanzielle Entlastung für viele Wiener Familien darstellt.

Herausforderungen bei der Antragsstellung

Trotz dieser positiven Entwicklungen wurde die Möglichkeit zur rückwirkenden Antragsstellung geschaffen, allerdings wurden lange Bearbeitungszeiten kritisiert. Die Anforderungen zur Beantragung sind klar definiert: Antragsteller*innen müssen Hauptwohnsitz in Wien haben, Mieter*innen der Wohnung sein und dürfen keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben. Details zur Informationsbeschaffung stellt die Stadt Wien in Form des Wohnbeihilfe-Checkers bereit.

Die Zusammenführung von Mietbeihilfe und Wohnbeihilfe wurde ebenfalls angesprochen, scheiterte jedoch an der Verwaltungshoheit der zuständigen Ressorts und einem fehlenden gemeinsamen EDV-System. Prack forderte, dass dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode behandelt werden sollte.

Kritik und Ausblick

In der Debatte kam auch die Kritik am bestehenden Mietpreisdeckel zur Sprache, der die höchsten Mieten im Neubau nicht erfasst. Die SPÖ Wien äußerte sich zurückhaltend zu möglichen Forderungen gegenüber dem Bund bezüglich Mietpreisanpassungen. Zudem sehen gemeinnützige Wohnbauträger*innen sich durch die aktuellen Regelungen behindert, was zu Kürzungen bei Sanierungen und einem Rückgang an Neubauten führt.

Die neuen Bestimmungen zur Wohnbeihilfe treten am 1. März 2024 in Kraft und versprechen höhere finanzielle Unterstützung sowie eine vereinfachte Berechnung. Diese Änderungen sind gegenwärtig von großer Bedeutung, da die Höhe der Wohnbeihilfe von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Haushaltsgröße, das Haushaltseinkommen sowie die Bruttomiete.

Die Sitzung endete um 15:16 Uhr und brachte einstimmige Beschlüsse, während zwei Anträge von den Grünen zur Einführung eines einheitlichen Wohngeldes und zur Mietrechtsreform keine Mehrheit fanden. Ein weiterer Antrag der FPÖ, der eine Koppelung von Sozialwohnungen an die österreichische Staatsbürgerschaft forderte, wurde ebenfalls abgelehnt.

Für alle Wiener*innen, die sich für die Beantragung von Wohnbeihilfe interessieren, bietet die Stadt Wien umfassende Informationen und Unterstützung an. Anträge können jederzeit online gestellt werden, und die erforderlichen Unterlagen sind klar definiert.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Heiligenstädter Straße 31, 1190 Wien, Österreich
Quellen