
Die Stadt Wien hat neue Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zum geförderten Wohnbau erheblich erleichtern sollen. Dies wurde von der Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál bekanntgegeben. Die Änderungen betreffen vor allem die Eigenmittelersatzdarlehen, die künftig einfacher zu beantragen sind. Laut wien.gv.at sollen die neuen Regelungen eine breitere Zielgruppe ansprechen, um sicherzustellen, dass insbesondere einkommensschwächere Personen besser auf dem Wohnungsmarkt bestehen können.
Veränderungen der Darlehensbedingungen
Eine der entscheidenden Neuerungen ist die Anpassung der Einkommensgrenzen, die nun angehoben und vereinheitlicht wurden. Die neue Eigenmittelersatzdarlehensverordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, die Rückzahlungsverpflichtungen unter bestimmten Bedingungen zeitweise zu entfallen. Außerdem können Betroffene, deren Einkommenssituation sich verschlechtert, die Laufzeit ihres Darlehens anpassen, um so die monatlichen Raten zu senken. Des Weiteren wird der Nachweis eines Mindesteinkommens nicht mehr benötigt. Mit diesen Maßnahmen soll der Zugang zu gefördertem Wohnraum für alle Wiener*innen erleichtert werden.
Zusätzlich wird in den neuen Regelungen eine Mietzinsbremse für Student*innen- und Lehrlingsheime eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass die Mieten für bedürftige Personengruppen nicht über das finanzielle Maß hinaus steigen. Für alle, die in Erwägung ziehen, in eine geförderte Wohnung zu ziehen, gibt es nun einfache Anträge für die Finanzierung von Grund- und Baukosten, wie auf wien.gv.at beschrieben.
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