Wien hat einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Kinderschutzes unternommen. Am 26. Januar 2026 startete das Begutachtungsverfahren zur Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Jugendstadträtin Bettina Emmerling betonte die Notwendigkeit eines modernen Rahmens für den Kinderschutz, der die frühzeitige Risikoerkennung und die klare Regelung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren fördert. Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Wien zu verbessern.
Ein zentrales Element der Novelle ist die Einführung verpflichtender Kinderschutzkonzepte in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Konzepte definieren, wie Risiken erkannt und behandelt werden, und legen Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen fest, die im Verdachtsfall zu folgen sind. Darüber hinaus wird die Abklärung von Kindeswohlgefährdungen durch erweiterte Erhebungsrechte verbessert, während auch die Mitwirkungspflicht für Eltern und Obsorgeberechtigte gestärkt wird.
Erweiterte Informationsbeschaffung und Rechtssicherheit
Im Rahmen der Gesetzesnovelle wird die Wiener Kinder- und Jugendhilfe in der Lage sein, Sonderauskünfte aus dem Strafregister, dem Sexualstrafregister und der Gewaltschutzdatei einzuholen. Dies betrifft auch Personen im näheren Umfeld von Minderjährigen, wie etwa Babysitter*innen oder Nachhilfelehrer*innen. Ein weiteres wichtiges Novum ist das Recht der Jugendhilfe zur Dokumentation von Verletzungen, beispielsweise durch Fotografie, was die rechtliche Absicherung des Informationsaustauschs mit anderen Behörden stärkt.
Die Kompetenzstelle Kinderschutz Elementarpädagogik, die im November 2022 ihre Arbeit aufnahm, dient als Anlaufstelle für Kindergärten, Kindergruppen und Tageseltern in Fragen zur Kindeswohlgefährdung. Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Elementarpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen, steht bereit, um Gefährdungssituationen zu evaluieren. Bei Verdacht auf Gewalt werden gegebenenfalls Maßnahmen wie aufklärende Gespräche, die Erstattung von Strafanzeigen oder spezifische Auflagen für Bildungseinrichtungen ergriffen.
Stärkung der Unterstützungsstrukturen
Ein wichtiger Aspekt der Novelle ist auch die Förderung multiprofessioneller Teams, die Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen einbeziehen. Auch die Rolle der Kinder- und Jugendanwaltschaft wird konkretisiert und gestärkt, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen besser zu vertreten. Gleichzeitig wird das sozialpädagogische Arbeitsfeld für weitere qualifizierte Berufsgruppen geöffnet, um den bestehenden Herausforderungen im Kinderschutz optimal zu begegnen.
Im weiteren Kontext zeigt sich, dass die Entwicklungen in Wien auch an den bundesweiten Initiativen zum Kinderschutz anknüpfen. Beispielsweise trat das Bundeskinderschutzgesetz in Deutschland bereits 2012 in Kraft und verfolgt ähnliche Ziele, indem es sowohl Prävention als auch Intervention verbessert und relevante Akteure im Kinderschutz stärkt. Die Erkenntnisse aus frühere Runden Tische und Fachdialoge flossen in die Ausarbeitung des Gesetzes ein und bilden somit auch einen wertvollen Ansatz für die Wiener Novelle, um Lücken im Kinderschutz zu schließen und die Rechte von Kindern zu stärken.
Durch diese umfassenden Maßnahmen und Konzepte wird erwartet, dass die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in Wien nachhaltig gefördert wird. Die spürbare rechtliche Absicherung und die klare Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren werden entscheidend dazu beitragen, den Kinderschutz in der Stadt zu verbessern.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich Kinderschutz in Wien lesen Sie Presse Wien, Wien.gv.at Bildung und BMBF.