In Wien-Simmering kam es zu einem beunruhigenden Vorfall, der die Sorgen um persönliche Sicherheit und Belästigung in den Vordergrund rückt. Eine 23-jährige Frau wurde über mehrere Monate von einem Unbekannten verfolgt, der immer wieder vor ihrer Erdgeschoßwohnung auftauchte. Der Fall trug sich seit Anfang Juni zu, als der Mann eines Morgens um 8:00 Uhr gegen ihr Schlafzimmerfenster klopfte und bis spätabends nicht verschwand.
Trotz mehrfacher Anrufe bei der Polizei, die dazu führten, dass der Stalker entfernt wurde, ließ sein Verhalten nicht nach. Die Frau erstattete schließlich Anzeige gegen den 22-jährigen Mann, was am Dienstag zu einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht führte. Der Staatsanwaltschaft zufolge belästigte und beobachtete der Angeklagte die junge Frau auf unzumutbare Weise, indem er vor ihrem Fenster stand und sogar in ihr Schlafzimmer starrte.
Geständnis und Angst
Bei der Verhandlung gab der Angeklagte zu, Gefühle für die Frau entwickelt zu haben, und meinte: "Sie hat mir gefallen." Seltsamerweise scheute er sich jedoch, sie direkt anzusprechen. Die betroffene Frau schilderte in ihrer Zeugenaussage die bedrohliche Situation, die nicht nur unangenehm, sondern auch angsteinflößend war. Der Stalker war nicht nur vor ihrer Wohnung, sondern begegnete ihr auch in einem Park und saß einmal in demselben Bus wie sie. Diese ständige Präsenz führte dazu, dass sie das Gefühl hatte, überwacht zu werden.
Sie erlebte einen weiteren Schock, als sie von der Polizei erfuhr, dass der Mann erklärte, dass er sie "liebt", was besonders verstörend war, da die Frau verheiratet ist. Um Beweise zu sichern, hielt sie schließlich im August ein Video von dem Stalker fest, was der Grund für die offizielle Anzeige war. Obwohl sie mittlerweile in Ruhe gelassen wird, spürt sie immer noch die Angst, dass der Mann ihr folgen könnte, und sie plant, aus ihrer Wohnung auszuziehen.
Im Gerichtssaal versprach der Angeklagte, dass so etwas nie wieder passieren werde, wofür er jedoch mit einer diversionellen Erledigung davonkam. Die Richterin, Petra Poschalko, entschied, dass er keine Vorstrafe erhalten sollte, da er umfassend geständig war und bisher nicht straffällig wurde. Stattdessen wurde ihm aufgegeben, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Zudem übergab sein Verteidiger dem Ehemann der 23-Jährigen eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 300 Euro, was die Frau jedoch nicht selbst gefordert hatte. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Für detaillierte Informationen zu dem Fall kann der Artikel von www.oe24.at konsultiert werden.
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