In einem dramatischen Wohnungsbrand am Samstagabend in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus stellte sich ein 32-jähriger Vater als Held heraus. Nachdem im Vorraum seiner Wohnung ein Feuer ausgebrochen war und der Fluchtweg über das Treppenhaus versperrt war, wagte er den verzweifelten Sprung aus dem ersten Stock. Trotz Verletzungen, wie einer Rissquetschwunde und Knöchelproblen, gelang es ihm, seine Frau und die drei Kinder sicher ins Freie zu bringen. Wie das Volksblatt berichtete, wurde die Feuerwehr gegen 18.00 Uhr alarmiert, als der Rauch bereits im Stiegenhaus zu spüren war. Mit sieben Einsatzfahrzeugen und 28 Feuerwehrleuten unter Atemschutz konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden.
Die Ermittlungen zur Brandursache laufen, während die gesamte Etage evakuiert wurde. Während die Einsatzkräfte nicht nur die Glutnester löschten, sondern auch angrenzende Wohnungen kontrollierten, durfte die betroffene Familie nach einer Notfallversorgung durch die Rettung in ein Krankenhaus gebracht werden. Doch was passiert mit den Mietern in ähnlichen Situationen? Laut Informationen von Mietrecht.de haben diese das Recht auf eine kostenlose Unterbringung in einem Hotel, wenn ihre Wohnung durch ein unverschuldetes Feuer unbewohnbar wird. In schwereren Fällen kann die Miete sogar bis zu 100 % gemindert werden, solange der Brand nicht durch den Mieter selbst verursacht wurde.
Im Falle von Brandschäden stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss. Ist der Vermieter für den Brand verantwortlich, übernehmen in der Regel die Gebäude- oder Feuerversicherungen die Hotelkosten und andere Schäden. Eine private Hausratversicherung kann ebenfalls eine wichtige Absicherung darstellen, um im Notfall die Kosten zu decken. Besitzer einer entsprechenden Versicherung sollten daher darauf achten, welche Schäden abgedeckt sind und welche Schritte im Schadensfall notwendig sind. Für viele Mieter ist die Ungewissheit nach einem Brand eine große Belastung, sowohl emotional als auch wirtschaftlich.