Halloween rückt näher und viele Wiener sind schon in Feierstimmung. Die Frage, die viele beschäftigt, ist: Darf ich verkleidet zur Arbeit kommen? Es gibt viele Diskussionen um Kostüme und die verwendeten Masken, und auch ob der Konsum von Alkohol bei Halloween-Feiern im Büro zulässig ist. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat einige Klarstellungen parat, die für Arbeitnehmer in dieser Zeit besonders relevant sind.
Bei der Kleiderwahl am Arbeitsplatz gibt es keine festen Regeln, die für alle gelten. Laut ÖGB zählt die Wahl der Kleidung zur Privatsphäre eines jeden Arbeitnehmers. Das bedeutet, im Normalfall können Personen selbst entscheiden, was sie tragen möchten. Dennoch gibt es Einschränkungen, besonders an speziellen Anlässen wie Halloween.
Welche Regeln gelten für Kostüme?
In bestimmten Berufen, etwa in Banken oder im Rechtswesen, sind übliche Dresscodes anzutreffen. Das bedeutet, dass das Aussehen, das durch Kleidung vermittelt wird, oftmals bestimmten Standards folgen muss. Sicherheitsvorschriften dürfen dabei nicht ignoriert werden. Wenn beispielsweise Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind, ist es wenig ratsam, in einem Werwolf-Kostüm zur Arbeit zu erscheinen. Ein Geisterkostüm an einer Bank könnte ebenfalls provozieren und wäre nicht empfehlenswert.
Dennoch kann der Arbeitgeber nicht einfach anordnen, dass Mitarbeiter sich zu Halloween verkleiden müssen. Bestimmte Ausnahmen bestehen, wie zum Beispiel, wenn jemand als Kellnerin oder Kellner bei einer Halloween-Feier arbeitet oder in einem Kostümverleih beschäftigt ist. Es gilt jedoch, dass die Verkleidungen nicht entwürdigend oder lächerlich für den Arbeitnehmer sein dürfen. Zudem muss der Arbeitgeber die Kosten für die Kostüme tragen.
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
Bezüglich des Alkohols während Halloween-Feiern gibt es ebenfalls klare Richtlinien. Grundsätzlich ist der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit nicht verboten, solange es nicht in ein exzessives Feiern ausartet und die Sicherheit der Mitarbeiter gegeben ist. Aus Sicherheitsgründen gibt es jedoch teilweise strikte Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, wie Bauarbeiter oder Lkw-Fahrer. Wenn der Arbeitgeber ein Alkoholverbot erlässt, müssen sich die angestellten Personen daran halten. In speziellen Fällen kann eine Betriebsvereinbarung den Alkoholkonsum regeln.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass, falls der Arbeitgeber zu einer Halloween-Feier während der Arbeitszeit einlädt, diese Zeit auch vergütet werden muss. Teilnahme an Feierlichkeiten außerhalb der Dienstzeit ist freiwillig und erfolgt ohne Bezahlung.
Ein angenehmes Halloween für alle Berufstätigen in Wien! Wer sich über lokale Veranstaltungen oder weitere Geschehnisse rund um Halloween informieren möchte, findet detaillierte Informationen in verschiedenen Berichten und Artikeln. Für eine tiefere Einsicht in die Thematik empfehlen sich Artikel von www.meinbezirk.at.
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