In einer tragischen Wendung kam es am Freitag zu einem tödlichen Vorfall, als ein 17-Jähriger nach einem Unfall beim sogenannten „U-Bahn-Surfen“ im Krankenhaus verstarb. Laut bestätigten Informationen der AUVA war der Jugendliche zuvor mit schweren Verletzungen in das Trauma-Zentrum Meidling eingeliefert worden. Ein 18-Jähriger, der ebenfalls in den Vorfall verwickelt war, wurde im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) versorgt, wo sich laut einer Sprecherin keine Veränderungen in seinem Zustand zeigten.
Der Unfall ereignete sich am Dienstagnachmittag, als der 17-Jährige und der 18-Jährige versuchten, auf das Dach einer U-Bahn der Linie U4 zu klettern. Zusammen mit zwei weiteren Jugendlichen, einem 13-Jährigen und einem 16-Jährigen, begaben sie sich auf eine gefährliche Mutprobe. Kurz bevor sie die Station Schönbrunn erreichten, prallten sie gegen eine Fußgängerüberführung. Während der 16-Jährige nur leichte Verletzungen davontrug, blieben der 13-Jährige und seine Anwesenden unverletzt.
Aufklärung und Prävention im Fokus
Die Wiener Linien zeigten sich betroffen von dem Vorfall und drückten den Angehörigen des verstorbenen Jugendlichen ihr tiefstes Mitgefühl aus. In einer Stellungnahme betonten sie die Wichtigkeit von Präventionsmaßnahmen in Schulen, welche in Zusammenarbeit mit Polizei und Bildungsdirektion durchgeführt werden. Die Initiativen umfassen Workshops und U-Bahn-Führungen für Schüler, um auf die Gefahren solcher riskanten Aktionen aufmerksam zu machen.
„Wir appellieren eindringlich, solche verbotenen und lebensgefährlichen Aktionen zu unterlassen. Kein TikTok-Video oder Selfie ist es wert, sein Leben zu riskieren“, warnt ein Sprecher der Wiener Linien. Des Weiteren ermutigten sie die Nutzer der U-Bahn, bei gefährlichen Situationen sofort die Notrufmöglichkeiten in den Zügen oder an den Bahnsteigen zu nutzen. Trotz der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen, sind mutwillige Aktionen im öffentlichen Raum leider nicht immer zu verhindern.
Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Vorfall eingeleitet, und die Wiener Linien prüfen eine mögliche Anzeige gemäß §46 des Eisenbahngesetzes, welches das Besteigen von Schienenfahrzeugen verbietet. Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die Gefahren, die mit sozialen Medien und dem Drang nach Aufmerksamkeit verbunden sind, und unterstreicht die Notwendigkeit, jüngere Menschen über die Risiken aufzuklären.