Ein erschütternder Fall von Zuhälterei und Menschenhandel kam kürzlich vor Gericht in Wien ans Licht. Der 55-jährige U. wurde beschuldigt, als führendes Mitglied einer kriminellen Vereinigung Frauen aus Bulgarien nach Österreich gebracht zu haben, um sie zur Prostitution zu zwingen. Die schwere Anklage umfasst nicht nur den Menschenhandel, sondern auch Bedrohungen, Schläge und sogar Vergewaltigungen, die den Opfern widerfahren sind.
Am 13. November stand U. vor Gericht, wo die Staatsanwältin zu den brutalen Methoden der Vereinigung diese Vorwürfe erhob. „Sie haben Frauen als Massenware behandelt“, erklärte sie. Trotz des schweren Anklagewerks bestritt der Angeklagte die Vorwürfe energisch und erklärte sich für „nicht schuldig“. Die Richter und Schöffen hielten ihn jedoch für unglaubwürdig und verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Langjährige Flucht und Festnahme
Die Ereignisse ziehen sich bis ins Jahr 2013 zurück, als bereits erste Prozesse gegen Mitglieder der Menschenhändlerbande stattfanden, die seit 2009 Frauen nach Wien brachten. Von den rund zehn Verdächtigen, die damals verurteilt wurden, war U. nicht anwesend, da er sich nach England abgesetzt hatte, um einer Festnahme zu entkommen. Fast ein Jahrzehnt später wurde er schließlich wieder gefasst und in seine Heimat gebracht. Der Prozess wurde durch belastende Zeugenaussagen unterstützt, die seine Aktivitäten als Zuhälter nochmals bestätigten.
Eine der zentralen Aussagen des Verfahrens kam von einer Betroffenen, die als Kellnerin in Bulgarien arbeitete und von U. mit dem Versprechen einer besseren Arbeit nach Wien gelockt wurde. Anstatt einer Anstellung als Kellnerin fand sie sich in einer Wohnung mit mehreren Männern wieder und wurde gezwungen, in die Prostitution zu gehen. Ihre Erlebnisse waren von Angst und Gewalt geprägt, da U. sie bei Weigerung schlug und sie bedrohte.
Beweislage und Urteile
Die Beweislage gegen U. gilt als „erdrückend“, was die Richter dazu veranlasste, ihm die Schuld nicht abzusprechen. U. versuchte, die Vorwürfe zurückzuwiesen, indem er seine Kenntnisse über andere Zuhälter anführte und darauf hinwies, dass die betroffenen Frauen aus Eifersucht gelogen hätten. Dennoch waren die Aussagen der Opfer tiefgreifend und klar, was zur Verhängung der langjährigen Haftstrafe führte.
Zusätzlich zur Haftstrafe muss U. auch 96.000 Euro an eine der Geschädigten zahlen, mit der er, laut eigener Aussage, ein „Verhältnis“ hatte. Diese Strafe ist Teil der Einschätzung des Gerichts über die Schwere der begangenen Taten und das Ausmaß des Leids, das er den Opfern zugefügt hat.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt dieser Fall die ernsthaften Konsequenzen von Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft. Die Staatsanwältin hat bisher keine Kommentare zu den Urteilen abgegeben, während die Verhandlungen die brutalen Realität der sexuellen Ausbeutung offenbarten.
Falls Sie oder jemand, den Sie kennen, von Gewalt betroffen sind, stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. Die Frauenhelpline hat unter 0800/222 555 jederzeit geschultes Personal bereit, um Unterstützung anzubieten. Informationen über weitere Hilfsorganisationen finden Sie auf der Webseite der Frauenhelpline oder bei den Autonomen Österreichischen Frauenhäusern.
Dieser Fall bietet auf erschreckende Weise Einblick in das komplexe Problem der Menschenhandelkriminalität und stellt die Frage nach der Verantwortung der Gesellschaft, diese Vergehen anzuprangern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
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