Wien

Wien hilft: 1.000 Menschen entkommen der Wohnungslosigkeit!

Am 1. Juli 2024 hat die Stadt Wien eine umfassende Sonderaktion gestartet, die sich an Menschen mit auslaufenden Mietverträgen im privaten Wohnsektor richtet. Ziel dieser Initiative ist es, den Druck auf Mieter mit befristeten Verträgen zu reduzieren und so Obdachlosigkeit zu verhindern. Laut oe24.at konnten etwa 1.000 Personen von dieser Maßnahme profitieren und in unbefristete Gemeindewohnungen umziehen.

Bislang befinden sich auch rund 130 Interessenten im Auswahl- oder Besichtigungsprozess. Diese Sonderaktion wird als erster Schritt hin zu einer neuen, flexiblen Wohnungsvergabe im sozialen Wohnbau betrachtet. Der Bedarf an sozialem Wohnraum in Wien ist unbestreitbar, da viele Bewohner in Sorge um ihre Wohnsituation sind.

Voraussetzungen für den Wohnungsantrag

Für den Zugang zu einer sozialen Wohnung müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Bei einem Scheidungsvergleich müssen Antragsteller beispielsweise nachweisen, dass ihr Lebensmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren in Wien ist und sie in den letzten zwei Jahren durchgehend hier hauptgemeldet waren. Zu den notwendigen Unterlagen gehören ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss sowie ein rechtskräftiger Scheidungsvergleich, wie auf wienerwohnen.at erläutert wird.

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Ähnliche Anforderungen gelten auch bei einer Trennung von Lebenspartner*innen oder bei drohenden Delogierungen. In diesen Fällen sind zusätzliche Dokumente wie Alimentenvereinbarungen oder Gerichtsurteile erforderlich. Im Kontext der Wohnvergabe ist entscheidend, dass das Auslaufen eines befristeten Mietvertrags nicht als direkte Gefahr von Obdachlosigkeit gilt, da hier eine rechtzeitige Planung möglich ist.

Unterstützung und Antragsstellung

Die Unterstützung von obdachlosen Personen erfolgt über die Wohnberatung Wien, die die Anträge auf Wohnungsgenehmigungen aufnimmt und diese an die Soziale Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen weiterleitet. Bei positiver Prüfung wird den Antragstellern ein einmaliges Wohnungsangebot unterbreitet. Die angebotenen Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen sind oft einfach ausgestattet, wobei in Ausnahmefällen auch Drei-Zimmer-Wohnungen für kinderreiche Familien bereitgestellt werden können, wie wohnberatung-wien.at berichtet.

Für die Antragstellung müssen die Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die unter anderem die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Landes oder einen anerkannten Flüchtlingsstatus umfassen. Zudem dürfen keine offenen Beträge bei Wiener Wohnen bestehen. Ehepartner*innen und Personen in eingetragener Partnerschaft sind verpflichtet, den Antrag gemeinsam einzureichen.

Die Stadt Wien zeigt mit dieser Sonderaktion nicht nur ihr Engagement zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, sondern auch die Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau neu zu denken und anzupassen, um auf die aktuellen Herausforderungen im Wohnungssektor reagieren zu können.

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Wien, Österreich
Beste Referenz
oe24.at
Weitere Quellen
wienerwohnen.at

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