
Die Wiener Stadtregierung hat beschlossen, eine neue Zweitwohnungsabgabe einzuführen, die für Personen gilt, die neben ihrem Hauptwohnsitz in Wien eine weitere Wohnung besitzen. Laut dem ÖHGB, der die Maßnahme scharf kritisiert, stellen diese neuen Gebühren eine untragbare Belastung für die Bürger dar, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Diese Abgabe könnte für etwa 250.000 Zweitwohnungen in der Hauptstadt zwischen 300 und 550 Euro pro Jahr fällig werden, was das Pendeln für viele Berufstätige zusätzlich erschwert, so der ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer.
Zusätzlich zu dieser Neuerung plant die Regierung auch eine Überarbeitung bestehender Abgaben, die unter anderem eine Mobilisierungsgebühr für ungenutztes Bauland und eine neue Regelung zur Aufenthaltsabgabe beinhalten. Während die ersten drei Abgaben von den Gemeinden selbst festgelegt werden können, soll die Aufenthaltsabgabe als Landesabgabe umgesetzt werden, wie klick-kaernten.at berichtet. Der Landesrat Burgstaller betont, dass die Höhe der Abgaben in enger Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund festgelegt werden soll, um Fairness und Sinnhaftigkeit zu gewährleisten.
Komplexe Regelungen und Bürokratie
Prunbauer warnt, dass die Abgabenregelungen extrem kompliziert sind, was die Verwaltung für die Betroffenen unnötig erschwert. Nur Wohnungen, die trotz nachgewiesener Bemühungen über sechs Monate nicht vermietet werden konnten, sind von der Abgabe ausgenommen. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss die Abgabe zahlen, was zur Unsicherheit für viele Eigentümer führt. Außerdem hat die Arbeitsgruppe "Entbürokratisierung und Abgabenüberprüfung" den Gesetzentwurf erarbeitet, der eine Bürokratisierung anstelle einer Entlastung befürchten lässt. Diese Vorschläge sollen ab 2025 in Kraft treten.
Insgesamt kritisieren Experten die Entscheidung als bürokratischen Koloss, der in einem ohnehin hohen Steuermilieu nichts weiter als neue Belastungen für die Bürger schafft. Auch die geplanten Einnahmen aus den neuen Abgaben sollen zur Erhaltung der städtischen Infrastruktur und zur Förderung des Kultursektors verwendet werden.
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