Wien-Floridsdorf

Illegaler Einsatz von 22 Helfern bei Hochzeitsfeier im 21. Bezirk

"Die Hochzeitsfeier im 21. Wiener Bezirk endete abrupt, als 22 illegale serbische Arbeiter, die sich als Gäste ausgaben, von der Finanzpolizei enttarnt wurden!"

Die fröhlichen Hochzeitsuhrzeiten eines Paares im 21. Wiener Gemeindebezirk wurden abrupt gestoppt, als die Finanzpolizei aufgrund einer anonymen Anzeige eingreifen musste. Rund 35 Beamtinnen und Beamte der Finanzpolizei, unterstützt von der Polizei und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, waren schnell vor Ort, um die Situation zu klären.

Der Veranstalter hatte zahlreiche Personen aus Serbien rekrutiert, die Aufgaben wie Grillen, Dekorieren und Servieren übernehmen sollten. Diese Arbeiter wurden mit einem Reisebus nach Wien transportiert. Um nicht aufzufallen, versuchten sie, sich als Hochzeitsgäste zu tarnen. Viele von ihnen trugen Schürzen und andere Arbeitskleidung und behaupteten, Angehörige des Brautpaares zu sein, ohne tatsächlich zu arbeiten.

Aktion gegen Schwarzarbeit

Finanzminister Magnus Brunner äußerte sich zu diesem Vorfall und erklärte die Bedeutung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung: „Auch die romantischste Feier braucht eine saubere Abrechnung. Die konsequente Bekämpfung von illegaler Beschäftigung ist für uns von größter Bedeutung.“ Dies verdeutlicht, wie entschlossen die Behörden gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch vorgehen wollen, um die Integrität des Arbeitsmarktes zu schützen.

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Nachdem anfängliche Schwierigkeiten bei der Identifikation der Verantwortlichen überwunden waren, fanden die Beamten in der Küche, dem Festsaal und bei den Dekorationen insgesamt 22 illegal beschäftigte serbische Staatsbürger. Diese wurden wegen Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz vorläufig festgenommen. Darüber hinaus wurden 26 Übertretungen des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes aufgedeckt, und es wurden zwei Anzeigen wegen Sozialleistungsbetruges erstattet. In diesem Fall handelte es sich um Schwarzarbeit eines nicht angemeldeten Arbeitnehmers, der gleichzeitig Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld bezog.

Die Strafen für illegale Beschäftigung sind erheblich. Arbeitgeber, die gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßen, müssen mit Bußgeldern zwischen 2.000 und 20.000 Euro pro Arbeitnehmer rechnen. Für Schwarzarbeit können die Strafen zwischen 730 Euro und 2.180 Euro pro Arbeitnehmer liegen. Bei Sozialleistungsbetrug drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren, wobei oft der Arbeitnehmer betroffen ist.


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Quelle
oe24.at

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