Am Wiener Landesgericht wurde ein 29-Jähriger wegen Mordes durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil steht im Zusammenhang mit dem Drogentod einer 22-Jährigen, die am 23. Oktober 2024 in Wien-Favoriten starb. Der Mann wurde beschuldigt, Morphiumtabletten für die Frau aufgelöst und ihr injiziert zu haben. Trotz dieser schweren Vorwürfe wies er alle Anschuldigungen zurück und behauptete, die Frau habe selbst die Injektion vorgenommen. Diese Darstellung wurde im Rahmen des Verfahrens jedoch als unzureichend erachtet.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, die junge Frau nach der Dosis hilflos und sterbend zurückgelassen zu haben. Der 18-jährige Ex-Freund der Verstorbenen, der ebenfalls anwesend war, erhielt eine bedingte Strafe von vier Monaten wegen Unterlassung der Hilfeleistung. Er hätte in der kritischen Situation schnellere Hilfe leisten können, suchte jedoch lediglich nach einer Nachtapotheke, um Naloxon zu besorgen, anstatt die Rettung zu rufen.

Details zum Vorfall

Die Ermittlungen ergaben, dass die Polizei und Feuerwehr erst durch die Mutter der Verstorbenen alarmiert wurden, nachdem der junge Freund die Telefonnummer ermittelt hatte. Letztlich starb die 22-Jährige an Atemlähmung infolge einer Morphinvergiftung, wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigte. Die Verurteilung des 29-Jährigen reflektiert die krassen Versäumnisse in der Notfallhilfe der Beteiligten.

Die Mutter der verstorbenen Frau erhielt 41.300 Euro für Trauerschmerzengeld sowie als Schadenersatz und für die Begräbniskosten. Ihre Schwester erhielt zusätzlich 5.000 Euro an Trauerschmerzengeld. Beide Männer haben in der Zwischenzeit um Bedenkzeit für die Urteilsverhängung gebeten, sodass die Urteile momentan noch nicht rechtskräftig sind.

Rechtlicher Kontext des Urteils

Der Fall wirft auch grundlegende Fragen zur Rechtsprechung bezüglich Mordes durch Unterlassen auf. Unter bestimmten Umständen wird ein Verdeckungsmord auch durch schlüssiges Unterlassen für möglich gehalten. So könnte das aktive Handeln oder das Fehlen von angemessenen Rettungsbemühungen als Mord durch Unterlassen gewertet werden, da sie direkt zur Tötung des Opfers führen können. Dies zeigt sich auch in früherer Rechtsprechung, wo das Unterlassen als „Nichtaufdecken“ betrachtet wurde, jedoch mittlerweile auch als gleichwertig verwerflich angesehen werden kann, wenn es darum geht, das Delikt zu verdecken oder die Täterschaft zu verbergen (Strafrecht-online).

Insgesamt deutet der Ausgang des Verfahrens darauf hin, dass die gesellschaftliche Verantwortung und die rechtlichen Konsequenzen eines Unterlassens in Notfallsituationen von immer größerer Bedeutung sind. Die darauf folgenden rechtlichen Diskussionen könnten ein mächtiges Signal an zukünftige und potenzielle Täter senden, dass in solchen kritischen Lagen adäquates Handeln nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch unerlässlich ist.