In einem bemerkenswerten Rechtsfall am Oberlandesgericht Wien ist eine Entscheidung gefallen, die die Wiener Linien finanziell belasten wird. Ein unbekannter Passagier hatte in einer U-Bahnstation ohne berechtigten Grund die Notbremsung betätigt. Dies führte dazu, dass ein anderer Fahrgast beim Sturz verletzt wurde. Die Wiener Linien sind nun dazu verpflichtet, für die entstandenen Schäden aufzukommen, nachdem das Oberlandesgericht den ursprünglichen Richterspruch des Handelsgerichts Wien bestätigte.
Die Notbremsen, die in U-Bahnstationen installiert sind, sollen dazu dienen, in Notfällen zu reagieren. Ihre Verwendung kann in kritischen Situationen Leben retten, wie zum Beispiel, wenn jemand auf die Gleise fallen sollte. In diesem Fall wurde die Notbremsung jedoch ungerechtfertigt ausgelöst. Ein herannahender Zug stoppte plötzlich, was zur Folge hatte, dass ein Fahrgast fiel und auf eine unschuldige Frau fiel, die durch den Sturz verletzt wurde.
Außergewöhnliche Betriebsgefahr
Eine Schlüsselfrage in diesem Prozess ist das Konzept der "außergewöhnlichen Betriebsgefahr". Laut dem OLG wird diese angenommen, wenn besondere Gefahren hinzugefügt werden, die nicht zum normalen Betrieb eines Fahrzeugs gehören. In diesem Fall betrug die Bremsverzögerung des Zuges 2,66 Meter pro Sekunde, während eine gewöhnliche Bremsung normalerweise bei etwa 1,2 Meter pro Sekunde stoppt. Daher wurde die Notbremsung als nicht gewöhnlich eingestuft, was bedeutet, dass die Wiener Linien haftbar sind.
Das Gericht hob hervor, dass eine Haftung für die Wiener Linien besteht, auch wenn die Notbremsung von einem Dritten ausgelöst wurde, da diese Handlung direkt zum Unfall führte. Dies verdeutlicht die Verantwortung der Betreiber, auch wenn externe Faktoren eine Rolle spielen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Sicherheitsvorkehrungen im öffentlichen Verkehr, insbesondere in Bezug auf die Notbremsvorrichtungen, die in kritischen Situationen aktiviert werden müssen. Die Verletzte wird nun einen fünfstelligen Eurobetrag als Schadenersatz erhalten, was zu einer größeren Diskussion über die Haftung von Verkehrsunternehmen führen könnte.
Das Urteil verdeutlicht auch, wie wichtig es ist, Notfallprozeduren verantwortungsbewusst zu nutzen. Die Verletzungen, die aus dem unberechtigten Auslösen der Notbremsung resultierten, werfen Fragen über die Sicherheit und das Verhalten von Passagieren im öffentlichen Nahverkehr auf. Die Wiener Linien sind nicht nur für die Sicherheit ihrer Fahrgäste verantwortlich, sondern auch für die finanzielle Absicherung im Falle von Vorfällen, die durch das Verhalten Dritter ausgelöst werden.
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