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Rechtsstreit um Polizei-Durchsuchung: Aktivist gewinnt vor dem VwGH

"Ein Wiener Klimaaktivist erhielt vom VwGH Recht, nachdem die Polizei ihn gezwungen hatte, seine Unterwäsche während einer Durchsuchung auszuziehen – ein skandalöses Vorgehen ohne echte Gefahr!"

Im Februar 2023 kam es in Wien zu einem Vorfall, der nun die Aufmerksamkeit des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auf sich zog. Ein Klimaaktivist wurde während einer Festnahme der Wiener Polizei unter Druck gesetzt, seine Unterwäsche abzulegen. Der VwGH hat sich nun mit diesem Fall auseinandergesetzt und stellte fest, dass die generierten Sicherheitsbedenken nicht ausreichend waren, um dieses Vorgehen zu rechtfertigen.

Der 23-jährige Aktivist wurde nach einer Protestaktion der umweltaktivistischen Gruppe "Letzte Generation" am 20. Februar 2023 festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) in der Rossauer Lände gebracht. Dort sollte er sich, gemäß den Anweisungen der Beamten, bis auf die Unterwäsche ausziehen. Er weigerte sich zunächst, gab jedoch schließlich nach, als ein Polizist Handschuhe anlegte. Der Beamte argumentierte, dies sei ein "Standardprozedere", obwohl kein konkreter Anlass vorlag, der diese Maßnahme unterstützt hätte. Der Verdacht, dass der Aktivist möglicherweise Superkleber verborgen hatte, wurde angeführt, aber der VwGH stellte fest, dass dies nicht ausreichte.

Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Das Gericht wies die Revision der Wiener Polizei gegen ein vorhergehendes Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts zurück und bestätigte dessen Entscheidung, dass die Durchführung der Durchsuchung als unverhältnismäßig anzusehen sei. Der VwGH erklärte, dass es keine ausreichende Gefährdung gegeben hätte, die eine solche Maßnahme rechtfertigen könnte. Dies brachte das Gericht sogar dazu, seine vorherige Rechtsprechung zu bestätigen: Eine körperliche Durchsuchung könnte bereits durch die Aufforderung zur Entblößung als gegeben angesehen werden, ohne dass es notwendig ist, tatsächlich Berührungen vorzunehmen. Die bloße Aufforderung, die Unterhose herunterzuziehen, stellte sich als bereits problematisch für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme heraus.

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Mit diesen Feststellungen des VwGH wird deutlich, dass die Polizei bei der Durchführung von Durchsuchungen strenge Kriterien beachten muss. Das Urteil bietet nicht nur für den betroffenen Aktivisten, sondern auch für die Öffentlichkeit einen Einblick in die Grenzen der polizeilichen Befugnisse. Dieses Urteil könnte in Zukunft möglicherweise auch Vorbild für ähnliche Verfahren werden, die die Menschenrechte und die Verhältnismäßigkeit von Polizeimaßnahmen in den Mittelpunkt stellen. Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe den Artikel auf www.meinbezirk.at.


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Quelle
meinbezirk.at

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