Ein Richter am Wiener Landesgericht hat entschieden, dass ein 20-jähriger Mann nicht für die Messerattacke auf einen Grundwehrdiener am Reumannplatz im vergangenen März verantwortlich ist. Dies geschah nach einem zweitägigen Prozess, in dem die Geschworenen einstimmig zu dem Schluss kamen, dass der Angeklagte nicht der Täter war, der die Messerstiche ausgeführt hatte.
Der 20-Jährige wurde zwar vom Vorwurf des Mordversuchs freigesprochen, jedoch wegen versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Für diese Delikte erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten. Aufgrund der Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde er unmittelbar nach der Verhandlung entlassen. Dieses Urteil ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung ging.
Ungeklärte Identität des Angreifers
Der Angeklagte hatte zwar zugestimmt, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, stritt jedoch ab, die Messerstiche selbst verübt zu haben. Diese Argumentation fand Unterstützung, unter anderem weil der 21-jährige Grundwehrdiener, das Opfer des Angriffs, in einer erneuten Befragung ebenfalls seine Zweifel äußerte. Der junge Mann war unsicher darüber, ob der Angeklagte oder ein weiterer Bekannter des Angeklagten, der als Zeuge auftrat, verantwortlich war. Dieser Bekannte bestritt eine Verbindung zur Tat, war jedoch zur Tatzeit in der Nähe des Reumannplatzes.
Der Vorfall ereignete sich in einem Eissalon, wo der Grundwehrdiener mit seiner Freundin war. Als er bemerkte, dass mehrere Männer, darunter der Angeklagte, eine junge Frau belästigten, griff der Grundwehrdiener ein und zeigte Zivilcourage. In Folge des Eingreifens wurde er ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer angegriffen. Der Grundwehrdiener wollte fliehen, wurde jedoch verfolgt.
Die Anklage beschuldigte den Angreifer, dem Grundwehrdiener schwere Verletzungen zugefügt zu haben, darunter eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde an der Schulter und eine 37 Zentimeter lange Wunde am Oberschenkel. Es waren Passanten, die Erste Hilfe leisteten, bevor die Rettungskräfte eintrafen und den Schwerverletzten versorgten. Der Angreifer konnte nach der Tat schnell von der Polizei identifiziert und festgenommen werden.
Die Geschehnisse am Reumannplatz werfen ein Schlaglicht auf die Gefahr von Gewalt in solchen öffentlichen Situationen. Auch wenn der Prozess nun abgeschlossen ist, bleibt die Sorge um die Sicherheit in den Straßen unserer Stadt bestehen.
Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig Zivilcourage ist, aber auch, welche Risiken damit verbunden sein können. Der endgültige Freispruch des Angeklagten zeigt die Komplexität solcher Vorfälle und die Herausforderungen, die mit der Identifizierung und Verurteilung von Tätern verbunden sind.
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