Ein jüngster Rechtsstreit am Wiener Landesgericht hat für Aufsehen gesorgt: Ein 20 Jahre alter Syrer, der beschuldigt wurde, an einer Messerattacke am Reumannplatz beteiligt gewesen zu sein, wurde kürzlich freigesprochen. Bei einem Vorfall am 17. März hatte ein 21-jähriger Grundwehrdiener schwere Verletzungen erlitten, nachdem er versuchte, eine Gruppe von Syrern, die ein Mädchen belästigten, zur Vernunft zu bringen.
Zusammen mit seiner Partnerin hatte der Grundwehrdiener in einem Eissalon Zeit verbracht, als er die belästigende Situation beobachtete. Er entschied sich, einzugreifen. Laut der Anklage kam es daraufhin zu einem tätlichen Angriff, bei dem ein Mitglied der Gruppe ihm direkt ins Gesicht schlug und ein Messer zückte. Dabei wurde der junge Mann nach Aussage der Staatsanwältin im Schulter- und Oberschenkelbereich schwer verletzt.
Zweifel an den Beweisen
Die Geschworenen äußerten jedoch ernsthafte Bedenken an der Schuld des Angeklagten. Bei einer erneuten Befragung des Opfers wurde deutlich, dass es sich nicht mehr klar daran erinnern konnte, ob tatsächlich der Syrer oder ein Bekannter des Angeklagten den Messerstich ausgeführt hatte, was zur Verwirrung beitrug. Dies war besonders bedeutsam, da die beiden Männer sich ähnlich sehen. Der Zeuge, der die Verteidigung sprach, bestritt, mit den Verletzungen etwas zu tun zu haben, schien jedoch in der Nähe des Geschehens gewesen zu sein.
Die dramatischen Szenen nach dem Vorfall waren ebenfalls bemerkenswert: Passanten unterstützt der stark blutende Grundwehrdiener und kümmerten sich um ihn, bis die Rettungskräfte eintrafen. Der Angreifer verschwand allerdings schnell vom Tatort, was die Polizei vor eine Herausforderung stellte. Nach einiger Zeit konnte der 20-Jährige jedoch identifiziert und festgenommen werden.
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. Er erklärte, dass er zwar Pfefferspray eingesetzt habe, die Stichwunden jedoch von jemand anderem zugefügt wurden. Nach Prüfung der Beweise kam die Geschworenen-Entscheidung: der 20-Jährige wurde freigesprochen. Die Staatsanwältin akzeptierte dieses Urteil, wodurch es rechtskräftig wurde. Die Verhandlung hatte über sechs Monate in U-Haft gedauert.
Darüber hinaus wurde der Angeklagte nach dem Prozess sofort aus der Haft entlassen, was die Intensität des Verfahrens und die Bedeutung von Zeugenaussagen unterstreicht. Die Ereignisse rund um den Wiener Reumannplatz und die daraus resultierenden rechtlichen Auseinandersetzungen werfen Fragen zur Sicherheit und zum Verhalten in der Öffentlichkeit auf, die sicherlich in zukünftigen Diskussionen auftauchen werden. Für weiterführende Informationen über den Freispruch und den Verlauf des Prozesses siehe den Bericht auf www.vienna.at.