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Nachbar-Attacke: 51-Jähriger schlägt und verletzt zwei Rentner!

In einem heftigen Nachbarschaftsstreit in Wien-Donaustadt wurden zwei Männer verletzt, als ein 51-Jähriger seinen 69-jährigen Nachbarn mit Faustschlägen und Fußtritten attackierte. Der Vorfall eskalierte, als ein weiterer Nachbar (59), der zur Hilfe eilte, mit einem spitzen Gegenstand im Gesicht verletzt wurde. Nach der brutalen Auseinandersetzung zog sich der mutmaßliche Täter in seine Wohnung zurück und öffnete der Polizei nicht. Wie die Polizei in einer Aussendung berichtete, musste die WEGA, ein Spezialeinsatzkommando, die Tür aufbrechen, um den Mann festzunehmen. Bei der Festnahme zeigte sich der Österreicher unkooperativ und aggressiv und erhielt neben einem vorläufigen Waffenverbot auch Anzeige wegen Körperverletzung sowie versuchter schwerer Körperverletzung. Der 59-Jährige wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht, konnte aber später entlassen werden, während die Polizei die Ermittlungen fortsetzt, um die genauen Umstände zu klären, wie vienna.at berichtete.

Rechtliche Aspekte der Körperverletzung

In einem weiteren Kontext beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland mit der rechtlichen Bewertung von Körperverletzungen, die im Rahmen von vereinbarten Schlägereien zwischen rivalisierenden Gruppen stattfanden. Trotz gegenseitiger Einwilligung der Beteiligten wurden diese als rechtswidrig eingestuft, da sie gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass vereinbarte Gewalttaten, auch wenn alle Beteiligten zustimmen, eine erhebliche Gefahr für die Körperintegrität darstellen und somit nicht rechtfertigungsfähig sind, wie juraexamen.info darlegt.

Diese rechtlichen Einschätzungen werfen ein Licht auf die Gefährlichkeit solcher gewalttätigen Auseinandersetzungen, die nicht nur persönliche Verletzungen zur Folge haben können, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der BGH machte deutlich, dass in Fällen, in denen es zu schwerwiegenden Verletzungen kommt, die Einwilligung der Opfer nicht als rechtfertigende Grundlage herangezogen werden kann.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Körperverletzung
Genauer Ort bekannt?
Vienna, Österreich
Gab es Verletzte?
2 verletzte Personen
Festnahmen
1
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
juraexamen.info

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