In einem bemerkenswerten Fall, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen hat, musste sich eine 43-jährige Frau D. vor Gericht verantworten. Ihr Name steht nun im Fokus, da sie am 18. Juli aus der Justizanstalt Josefstadt entwischte und auf ihrer Flucht in eine Reihe von Delikten verwickelt war. Gerichtsverhandlungen beginnen oft mit einer gewissen Anspannung, doch in diesem Fall ist die Situation besonders angespannt, da sie nicht nur flüchtig war, sondern auch für weitere Straftaten zur Rechenschaft gezogen wird.
Die Justizwache nimmt diese Angelegenheit sehr ernst. Bei der Verhandlung unter Richter Christian Gneist wird D. nur sitzend von den Handfesseln befreit. Sobald sie sich erhebt, werden die Fesseln wieder angelegt. Das zeigt, dass das Vertrauen in die Sicherheit der Gefangenen während des Verfahrens nicht vollständig gegeben ist. In Anbetracht ihrer Flucht und der damit verbundenen Risiken wurde entschieden, die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend zu verstärken.
Der Hintergrund der Flucht
Die Flucht selbst wirft zahlreiche Fragen auf. D. entkam zusammen mit einer weiteren Frau aus der Justizanstalt und dies stellt nicht nur ein Versagen der Sicherheitsmaßnahmen dar, sondern auch eine Herausforderung für die Behörden, die nun gezwungen sind, sich mit den Folgen dieser Flucht auseinanderzusetzen. Die Taten, die während ihrer Abwesenheit begangen wurden, müssen nun in einem ernsten Licht betrachtet werden. Es bleibt abzuwarten, welche Strafen die Angeklagte für ihre Flucht und die damit verbundenen Delikte erwartet.
Die Justiz hat deutlich gemacht, dass Sicherheit Vorrang hat. Das Sprichwort „Aus Schaden wird man klug“ könnte in diesem Fall nicht treffender sein. Die Maßnahmen, die bei der Verhandlung ergriffen werden, könnten langfristig dazu beitragen, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.derstandard.at.