Wien-Donaustadt

Achtung, Autofahrer: Gefährliche Forderungen aus polnischer Quelle in Wien!

Achtung Autofahrer in Wien: Eine polnische Firma verschickt teure Rechnungen, weil ihr unerlaubt deren Grundstücke befahren habt – droht euch nun eine teure Klage!

Wiener Autofahrer sehen sich einer neuen, unangenehmen Überraschung gegenüber: Eine polnische Firma hat zahlreiche Verkehrsteilnehmer aufgefordert, Geld für das unerlaubte Befahren ihrer Privatgrundstücke zu zahlen. Diese Zahlungsaufforderungen sind nicht zu unterschätzen, denn wer nicht reagiert, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Diese Situation hat bereits für viel Aufregung gesorgt.

Es handelt sich konkret um insgesamt vier Grundstücke in Wien, die in der Hasner Straße 128, Prager Straße 94–98, Breitenleer Straße 50 und Franz-Eduard-Matras-Gasse liegen. Berichten zufolge sollen „Hunderte Autofahrer“ von dieser ausgesprochen kuriosen Taktik betroffen sein. Viele sind verwirrt, wenn sie Post von dieser Firma erhalten, die 299 Euro für vermeintliche Verstöße verlangt.

Hintergrund der Klagen

Diese rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht neu. Der Rechtsberater des ÖAMTC, Nikolaus Authried, bestätigt, dass in der Vergangenheit bereits ein anderer Anbieter ähnliche Forderungen geltend gemacht hat. „Es gab ein Vergleichsangebot der ‚PV22 GmbH‘ aufgrund einer Besitzstörung für die gleichen Grundstücke. Nun meldet sich ein anderes Unternehmen mit derselben Forderung“, erläutert er. Dies wirft Fragen auf über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen und die Möglichkeiten für Autobesitzer, sich dagegen zu wehren.

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Das Recht auf Besitzstörung ist in Österreich ein sensibles Thema. Authried weist darauf hin, dass die Schwelle für eine Besitzstörung bereits sehr niedrig liegt. In vielen Fällen kann selbst ein einfaches Wenden auf einem Parkplatz genügen, um rechtliche Probleme zu verursachen. Autofahrer müssen sich also bewusst sein, dass es schnell zu unangenehmen Situationen kommen kann.

Wer nun überlegt, ob er diesen Forderungen nachkommen sollte oder nicht, sollte die Umstände genau prüfen. Authried rät dazu: „Liegt tatsächlich eine Besitzstörung vor? Das kann insbesondere bei leichten Hineinragen in eine Einfahrt fraglich sein.“ Er empfiehlt eine Einigung mit der Gegenpartei abzuschließen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Ein solcher „prätorischer Unterlassungsvergleich“ kann in vielen Fällen hilfreich sein, um die Angelegenheit ohne ein Gerichtsverfahren zu klären.

Für Autofahrer könnte es sich lohnen, diese Situation genau zu beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Denn eine falsche Entscheidung könnte nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch rechtliche Komplikationen nach sich ziehen. Dieses Thema ist ein Beispiel dafür, wie schnell im Straßenverkehr rechtliche Probleme entstehen können und wie wichtig es ist, aufmerksam zu sein.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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